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A

Abberufung des Vorstands

Der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied können von der Vereinsversammlung abgewählt werden. Vorstandsmitglieder können ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen nicht abwählen.

Absetzung des Vorstands

Ist die Vereinsversammlung mit der Geschäftsführung des Vorstands nicht einverstanden, kann sie diesen abwählen. Entweder werden alle Vorstandsmitglieder zusammen abgewählt oder nur einzelne. Wenn sich nicht gleichzeitig neue Vorstandsmitglieder zur Verfügung stellen und der Verein seine Organe nicht dauerhaft bestellen kann, wird er aufgelöst. In seltenen Fällen wird eine Beistandschaft eingesetzt.

Absolutes Mehr

Mehr, Mehrheiten

Abstimmung

Das Recht, an der Abstimmung teilzunehmen, ist ein grundlegendes Mitgliederrecht. Daraus leitet sich auch der Anspruch ab, rechtzeitig zur Mitgliederversammlung eingeladen zu werden. Sachgeschäfte werden in der Versammlung mit einer Abstimmung erledigt. Es gibt die geheime oder die offene Abstimmung der Anwesenden. Möglich ist auch eine statutarische Regelung, die es be-stimmten Mitgliedern, die z. B. im Ausland wohnen oder die nicht mobil sind, erlaubt, bei einer Vereinsversammlung ihre Stimme schriftlich abzugeben oder sich vertreten zu lassen.

Aktenübergabe

Abtretende Vorstandsmitglieder übergeben die Akten dem Vorstand, damit dieser sie den neu gewählten Vorstandsmitgliedern übergeben kann. Die persönlichen Notizen sollen entfernt und die Akten bereinigt, geordnet und vollständig übergeben werden.

Aktives Wahlrecht

Wahlrecht

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