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Ausschluss aus dem Verein

Mitglieder können aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Statuten können die Gründe dafür bestimmen oder die Ausschliessung ohne Grund vorsehen. Ist Letzteres der Fall, kann gegen den Ausschluss nur wegen Formfehlern geklagt werden. Sehen die Statuten nichts vor, darf der Ausschluss nur aus wichtigen Gründen mit Vereinsbeschluss erfolgen. Ein wichtiger Grund ist, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstösst oder diesen schädigt. Vor einem Ausschluss muss das Mitglied angehört werden (rechtliches Gehör).

Ausschuss

Der Ausschuss besteht aus zwei bis drei oder mehr Personen aus den Vorstands- oder Vereinsmitgliedern. Er wird vom Vorstand eingesetzt und erhält den Auftrag, sich mit einer bestimmten Thematik zu befassen und dem Vor-stand darüber zu berichten, Vorschläge zu unterbreiten oder Ergebnisse zu präsentieren. Es gibt «ständige Ausschüsse», z. B. der Finanzausschuss, und solche, die für einmalige Anlässe eingesetzt werden, z. B. für ein Jubiläum. Der Ausschuss wird auch Kommission genannt.

Ausserordentliche Mitgliederversammlung

Neben der jährlichen, ordentlichen oder statutarischen Mitgliederversammlung oder Hauptversammlung kann der Vorstand für wichtige oder unvorhergesehene Anliegen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss dies zwingend tun, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt.

Ausstand

Wer vom Ergebnis einer Entscheidung in der Vereinsversammlung oder im Vorstand selber betroffen ist, darf nicht an der Entscheidung mitwirken, sondern muss in den Ausstand treten. Das Gleiche gilt, wenn nahestehende Personen wie Ehegatten, Eltern, Kinder, Grosseltern und Enkel betroffen sind.

Austritt

Das Mitglied muss jederzeit — unter Einhaltung der statutarischen oder gesetzlichen Frist — seinen Austritt aus dem Verein erklären können. Die Kündigungsfrist darf nicht länger als ein halbes Jahr dauern. Aus wichtigen Gründen (wenn der Verbleib im Verein unzumutbar ist) kann das Mitglied sofort austreten. Wird der Mitgliederbeitrag nicht bezahlt, führt dies nicht automatisch zum Austritt oder zur Beendigung der Mitgliedschaft. Es braucht dafür eine Kündigung oder Austrittserklärung oder entsprechende statuarische Grundlagen.

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