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B

Basis

Die Mitglieder bilden die Basis und damit das Fundament und den eigentlichen Rückhalt des Vereins. Wenn die Mitglieder bloss als notwendiges Übel betrachtet werden, um eine minimale Struktur des Vereins zu gewährleisten, entspricht das nicht dem eigentlichen Sinn des Vereins. Es ist wichtig, die Mitgliederrechte zu achten und die Mit-glieder zu pflegen.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann auf verschiedene Arten beendet werden: Ein Mitglied kann unter Einhaltung einer Frist (gemäss den Statuten oder dem Gesetz) den Austritt erklären oder es kann ausgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod des Mitglieds oder mit der Auflösung des Vereins. Die Mitgliedschaft ist an die Person gebunden und kann nicht vererbt werden.

Beisitzerin, Beisitzer

Mit Beisitzerin, Beisitzer werden Vorstandsmitglieder bezeichnet, die kein spezielles Ressort innehaben, was aber nicht heisst, dass sie keine Aufgaben übernehmen sollen.

Beitragserlass

Die Mitgliederbeiträge können einzelnen Mitgliederkategorien erlassen werden, aber nur, wenn dies in den Statuten geregelt ist. So können z. B. Vorstandsmitglieder oder Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht befreit werden.

Beitragspflicht

Sehen die Statuten Mitgliederbeiträge vor — was meistens der Fall ist —, dann sind die Mitglieder verpflichtet, diese zu bezahlen. Ohne Erwähnung in den Statuten dürfen keine Mitgliederbeiträge erhoben werden.

Benevol

Benevol ist die französische Bezeichnung für Freiwilligenarbeit (bene volere, lat. Gutes wollen). Unter dem Dach von Benevol Schweiz sind verschiedene Stellen zusammengefasst, die sich mit der Vermittlung und der Anerkennung von Freiwilligen befassen.

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