B
Basis
Die Mitglieder bilden die Basis und damit das Fundament und den eigentlichen Rückhalt des Vereins. Wenn die Mitglieder bloss als notwendiges Übel betrachtet werden, um eine minimale Struktur des Vereins zu gewährleisten, entspricht das nicht dem eigentlichen Sinn des Vereins. Es ist wichtig, die Mitgliederrechte zu achten und die Mit-glieder zu pflegen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann auf verschiedene Arten beendet werden: Ein Mitglied kann unter Einhaltung einer Frist (gemäss den Statuten oder dem Gesetz) den Austritt erklären oder es kann ausgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod des Mitglieds oder mit der Auflösung des Vereins. Die Mitgliedschaft ist an die Person gebunden und kann nicht vererbt werden.
Beisitzerin, Beisitzer
Mit Beisitzerin, Beisitzer werden Vorstandsmitglieder bezeichnet, die kein spezielles Ressort innehaben, was aber nicht heisst, dass sie keine Aufgaben übernehmen sollen.
Beitragserlass
Die Mitgliederbeiträge können einzelnen Mitgliederkategorien erlassen werden, aber nur, wenn dies in den Statuten geregelt ist. So können z. B. Vorstandsmitglieder oder Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht befreit werden.
Beitragspflicht
Sehen die Statuten Mitgliederbeiträge vor — was meistens der Fall ist —, dann sind die Mitglieder verpflichtet, diese zu bezahlen. Ohne Erwähnung in den Statuten dürfen keine Mitgliederbeiträge erhoben werden.
Benevol
Benevol ist die französische Bezeichnung für Freiwilligenarbeit (bene volere, lat. Gutes wollen). Unter dem Dach von Benevol Schweiz sind verschiedene Stellen zusammengefasst, die sich mit der Vermittlung und der Anerkennung von Freiwilligen befassen.
Beratende Stimme
Personen, die nicht dem Vorstand angehören, können auf dessen Einladung hin an Sitzungen teilnehmen und den Vorstand beraten. Häufig ist das die leitende Person des Betriebs oder der Geschäftsstelle.
Berufsverbände
In Berufsverbänden sind Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe organisiert. Sie vertreten die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder nach aussen und bilden ein wichtiges Element in der Berufspolitik. Dabei handelt es sich um Berufsanerkennung, Qualitätssicherung oder Ausbildungsstandards, aber auch um die wirtschaftliche Stellung und um Lohnforderungen. Da Berufsverbände die Mitgliederinteressen vertreten, sind sie nicht steuerbefreit.
Beschluss
Ein Beschluss wird von der Vereinsversammlung oder vom Vorstand gefasst. Damit wird ein Geschäft verabschiedet. Beschlüsse sollten protokolliert werden.
Beschlussfähigkeit
Einige Statuten sehen vor, dass ein bestimmter Mindestanteil der Mitglieder anwesend sein muss, damit die Vereinsversammlung gültige Beschlüsse fassen kann. Auch der Vorstand kann für sich eine Mindestanzahl anwesender Mitglieder und damit seine Beschlussfähigkeit definieren. Wenn nicht genügend Mitglieder anwesend sind, bleibt oft nichts anderes übrig, als die Versammlung abzubrechen und zu verschieben.
Beschlussprotokoll
Das Beschlussprotokoll hält die Ergebnisse einer Sitzung schriftlich fest: Entscheide (bei wichtigen Geschäften evtl. unter Angabe der Mehr- und Minderheitsstimmen), wer was bis wann erledigen und wer wem berichten muss. Im Gegensatz zum Beschlussprotokoll enthält das Vollprotokoll sämtliche Voten im Wortlaut (z. B. Gerichtsprotokoll oder Parlamentsprotokoll). Eine gebräuchliche Art ist die Zwischenform, das zusammenfassende Protokoll, in dem nur die wichtigsten Standpunkte der Diskussion und die Beschlüsse aufgeführt sind.
Besteuerung
Bewilligung
Für die Gründung und Führung eines Vereins braucht es keine Bewilligung. Für bestimmte Aktionen und Anlässe des Vereins müssen jedoch bei der Gemeinde oder beim Kanton Bewilligungen eingeholt werden. Wird der öffentliche Grund für Aktionen oder Feste genutzt oder werden öffentliche Sammlungen veranstaltet oder Lose verkauft, braucht es dafür eine Bewilligung und es sind die örtlichen Vorschriften zu beachten.
Bezahlte Vorstandsarbeit
Vorstandsarbeit ist in der Regel nicht bezahlt. Leisten einzelne Vorstandsmitglieder zeitlich oder fachlich einen erheblich grösseren Aufwand als üblich und als die restlichen Vorstandsmitglieder und bringen sie ihr spezifisches Fachwissen und ihre Berufserfahrung so ein, dass der Verein deshalb auf bezahlte Mitarbeitende verzichten kann, stellt sich die Frage einer Entschädigung. Wird eine Entschädigung entrichtet, ist es wichtig, dass die Tätigkeit aufgrund eines präzisen Auftrags bezahlt wird und die Aufwendungen dafür in der Vereinsrechnung ausgewiesen werden. Lässt sich für ein Ressort kein ehrenamtliches Mitglied für den Vorstand finden und sind genügend Mittel vorhanden, kann eine Person im Auftragsverhältnis dafür eingesetzt und entschädigt werden. Diese Person wird dadurch nicht automatisch Vorstandsmitglied, sofern sie nicht gewählt ist. Die ZEWO erteilt ihr Gütesiegel jedoch nur an Vereine, deren Vorstandsmitglieder bis zu 100 Stunden pro Jahr unentgeltlich tätig sind.
Bilanz
Die Bilanz gibt Auskunft über sämtliche Vermögenswerte (Aktiven) und die Schulden (Passiven) des Vereins. Sie wird meistens per Stichdatum Ende Jahr erstellt und gibt Auskunft darüber, ob das Jahr mit Gewinn oder Verlust abgeschlossen wurde.
Buchführungspflicht
Vereine, die, um ihren Zweck zu erfüllen, ein Gewerbe nach kaufmännischer Art betreiben, sind verpflichtet, sich ins Handelsregister einzutragen und unterliegen der Buchführungspflicht. Aus der Buchführung sollen die Vermögenssituation, die Schulden und Guthaben sowie die Betriebsergebnisse (Gewinn oder Verlust) des Vereins für das Geschäftsjahr hervorgehen. Mit der Führung einer doppelten Buchhaltung werden diese Vorschriften erfüllt.
Buchhaltung
Die Buchhaltung bringt Ordnung in die Finanzen des Vereins. Besteht keine kaufmännische Buchführungspflicht, genügt eine einfache Auflistung von Auslagen und Einkünften. Die doppelte Buchhaltung ist eine systematische Erfassung von Ein- und Ausgaben sowie Vermögenswerten und Verpflichtungen; sie besteht aus Erfolgsrechnung und Bilanz.
Budget
Der Vorstand plant (budgetiert) den Mitteleinsatz für das kommende Jahr zusammen mit der inhaltlichen Planung der Vereinsaktivitäten. Im Budget wird aufgelistet, mit wie vielen Einnahmen gerechnet wird und für welche Bereiche oder Tätigkeiten wie viel Geld eingesetzt werden kann. Je nach Statuten muss das Budget der Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme oder zur Genehmigung vorgelegt werden. Weil das Budget über die Vereinstätigkeit in der Zukunft Auskunft gibt, ist es wichtig, dass die Mitgliederversammlung informiert wird.
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