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Bewilligung
Für die Gründung und Führung eines Vereins braucht es keine Bewilligung. Für bestimmte Aktionen und Anlässe des Vereins müssen jedoch bei der Gemeinde oder beim Kanton Bewilligungen eingeholt werden. Wird der öffentliche Grund für Aktionen oder Feste genutzt oder werden öffentliche Sammlungen veranstaltet oder Lose verkauft, braucht es dafür eine Bewilligung und es sind die örtlichen Vorschriften zu beachten.
Bezahlte Vorstandsarbeit
Vorstandsarbeit ist in der Regel nicht bezahlt. Leisten einzelne Vorstandsmitglieder zeitlich oder fachlich einen erheblich grösseren Aufwand als üblich und als die restlichen Vorstandsmitglieder und bringen sie ihr spezifisches Fachwissen und ihre Berufserfahrung so ein, dass der Verein deshalb auf bezahlte Mitarbeitende verzichten kann, stellt sich die Frage einer Entschädigung. Wird eine Entschädigung entrichtet, ist es wichtig, dass die Tätigkeit aufgrund eines präzisen Auftrags bezahlt wird und die Aufwendungen dafür in der Vereinsrechnung ausgewiesen werden. Lässt sich für ein Ressort kein ehrenamtliches Mitglied für den Vorstand finden und sind genügend Mittel vorhanden, kann eine Person im Auftragsverhältnis dafür eingesetzt und entschädigt werden. Diese Person wird dadurch nicht automatisch Vorstandsmitglied, sofern sie nicht gewählt ist. Die ZEWO erteilt ihr Gütesiegel jedoch nur an Vereine, deren Vorstandsmitglieder bis zu 100 Stunden pro Jahr unentgeltlich tätig sind.
Bilanz
Die Bilanz gibt Auskunft über sämtliche Vermögenswerte (Aktiven) und die Schulden (Passiven) des Vereins. Sie wird meistens per Stichdatum Ende Jahr erstellt und gibt Auskunft darüber, ob das Jahr mit Gewinn oder Verlust abgeschlossen wurde.
Buchführungspflicht
Vereine, die, um ihren Zweck zu erfüllen, ein Gewerbe nach kaufmännischer Art betreiben, sind verpflichtet, sich ins Handelsregister einzutragen und unterliegen der Buchführungspflicht. Aus der Buchführung sollen die Vermögenssituation, die Schulden und Guthaben sowie die Betriebsergebnisse (Gewinn oder Verlust) des Vereins für das Geschäftsjahr hervorgehen. Mit der Führung einer doppelten Buchhaltung werden diese Vorschriften erfüllt.
Buchhaltung
Die Buchhaltung bringt Ordnung in die Finanzen des Vereins. Besteht keine kaufmännische Buchführungspflicht, genügt eine einfache Auflistung von Auslagen und Einkünften. Die doppelte Buchhaltung ist eine systematische Erfassung von Ein- und Ausgaben sowie Vermögenswerten und Verpflichtungen; sie besteht aus Erfolgsrechnung und Bilanz.
Budget
Der Vorstand plant (budgetiert) den Mitteleinsatz für das kommende Jahr zusammen mit der inhaltlichen Planung der Vereinsaktivitäten. Im Budget wird aufgelistet, mit wie vielen Einnahmen gerechnet wird und für welche Bereiche oder Tätigkeiten wie viel Geld eingesetzt werden kann. Je nach Statuten muss das Budget der Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme oder zur Genehmigung vorgelegt werden. Weil das Budget über die Vereinstätigkeit in der Zukunft Auskunft gibt, ist es wichtig, dass die Mitgliederversammlung informiert wird.
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