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Dachverband

Der Dachverband (Zentralverband) vereinigt mehrere selbstständige Vereine, die im gleichen oder in einem ähnlichen Geschäftsfeld tätig sind. Viele Vereine, die auf lokaler, regionaler und gesamtschweizerischer Ebene tätig sind, bestehen aus Sektionen, Kantonalverbänden und dem schweizerischen Dachverband, dem Zentralverband. Wie das Verhältnis zwischen Sektion und Dachverband geregelt ist, kommt auf die jeweilige Organisation an und ist in den Statuten festgelegt. Entweder sind nur die Sektionen (Teilverbände) Mitglied im Dachverband, oder die einzelnen Mitglieder sind sowohl in der Sektion als auch im Dachverband Mitglied.

Datenschutz

Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gelten auch für Vereine. Alle Mitgliederdaten (Adressen und sonstige personenbezogene Notizen) dürfen nur gesammelt werden, sofern sie für die Ausübung des Vereinszwecks notwendig sind. Ebenso dürfen sie nur mit Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben werden. Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht.

Debatte

Eine Debatte findet im Rahmen der Mitgliederversammlung zu den traktandierten Themen statt. Damit ist der Meinungsaustausch unter den Mitgliedern und mit dem Vorstand gemeint. Die Debatte ist ein bedeutendes Element in der Vereinsdemokratie. Es ist eine Kunst, angeregte Diskussionen in der Versammlung zu ermöglichen, die Mitglieder beim Darlegen ihrer Positionen nicht zu beschränken und dennoch den zeitlichen Rahmen für die einzelnen Themen einzuhalten. Eine rege Beteiligung der Mitglieder in der Diskussion drückt ihr aktives Engagement für den Verein aus.

Decharge

Decharge bedeutet Entlastung. Die Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand oder den einzelnen Vorstandsmitgliedern mit Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung Entlastung für die Geschäftsführung. Der Vorstand haftet ab diesem Moment nicht mehr für seine Handlungen. Das gilt jedoch nur für diejenigen Tätigkeiten, die der Versammlung gegenüber offengelegt wurden.

Delegieren

Delegieren heisst, eine Aufgabe von einer anderen Person oder einer Gruppe ausführen lassen. Ein Vorstand kann zum Beispiel Aufgaben an Arbeitsgruppen, an einzelne Mitglieder des Vereins oder an eine Geschäftsstelle delegieren. Mit den Aufgaben soll auch die Verantwortung dafür delegiert werden, auch wenn die Gesamt- oder Letztverantwortung beim Vorstand bleibt.

Delegiertenversammlung

Die Vereinsdemokratie erlaubt, dass grosse Vereine Delegiertenversammlungen durchführen. Sie ersetzen die Mitgliederversammlung. Die persönlichen Mitwirkungsrechte können in Grossvereinen nur erschwert ausgeübt werden, daher wahren die Delegierten die Vereinsdemokratie anstelle der einzelnen Mitglieder. Die Delegierten müssen von den Mitgliedern in den Sektionen oder Ortsvereinen gewählt werden.

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