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Ehrenamt

Die grundsätzlich unentgeltliche Tätigkeit in einem Vereinsvorstand wird als Ehrenamt bezeichnet. In ein (Ehren-)Amt wird jemand für eine bestimmte Zeit und für gewisse Aufgaben gewählt. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden in der Freizeit ausgeübt. Es gibt ausserhalb des Vereinswesens noch andere Ehrenämter wie z. B. in Behörden, Schul- oder Kirchenpflege. Im deutschen Sprachraum ausserhalb der Schweiz (Deutschland, Österreich) wird der Begriff für den gesamten Bereich der Freiwilligenarbeit verwendet.

Ehrenmitglieder

Die Ehrenmitgliedschaft wird Personen verliehen, die sich in besonderem Masse für den Verein verdient gemacht haben. Sie ist meistens mit dem Erlass des Mitgliederbeitrags verbunden.

Ehrungen

Ehrungen gehören zur Vereinstradition. Personen werden für ihre treue Mitgliedschaft oder für ihren besonderen Einsatz und ihre Verdienste auf unterschiedliche Weise geehrt. Es gibt Vereine, die explizit die Ehrenmitgliedschaft kennen.

Einberufung der Mitgliederversammlung

Einladung zur Vereinsversammlung

Einfache Gesellschaft

Eine Personengruppe kann sich zusammenfinden, um gemeinsam einen Zweck zu verfolgen, z. B., um eine Ferienreise zu organisieren. Für diese Gemeinschaft gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) über die einfache Gesellschaft gemäss Artikel 530ff. OR. Bei der einfachen Gesellschaft besteht eine persönliche Haftung aller Gesellschafter. Solange ein Verein nicht vollständig gegründet ist, bilden die zusammenwirkenden Personen eine einfache Gesellschaft.

Einfaches Mehr

Mehr, Mehrheiten

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