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Ehrenamt
Die grundsätzlich unentgeltliche Tätigkeit in einem Vereinsvorstand wird als Ehrenamt bezeichnet. In ein (Ehren-)Amt wird jemand für eine bestimmte Zeit und für gewisse Aufgaben gewählt. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden in der Freizeit ausgeübt. Es gibt ausserhalb des Vereinswesens noch andere Ehrenämter wie z. B. in Behörden, Schul- oder Kirchenpflege. Im deutschen Sprachraum ausserhalb der Schweiz (Deutschland, Österreich) wird der Begriff für den gesamten Bereich der Freiwilligenarbeit verwendet.
Ehrenmitglieder
Die Ehrenmitgliedschaft wird Personen verliehen, die sich in besonderem Masse für den Verein verdient gemacht haben. Sie ist meistens mit dem Erlass des Mitgliederbeitrags verbunden.
Ehrungen
Ehrungen gehören zur Vereinstradition. Personen werden für ihre treue Mitgliedschaft oder für ihren besonderen Einsatz und ihre Verdienste auf unterschiedliche Weise geehrt. Es gibt Vereine, die explizit die Ehrenmitgliedschaft kennen.
Einberufung der Mitgliederversammlung
Einladung zur Vereinsversammlung
Einfache Gesellschaft
Eine Personengruppe kann sich zusammenfinden, um gemeinsam einen Zweck zu verfolgen, z. B., um eine Ferienreise zu organisieren. Für diese Gemeinschaft gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) über die einfache Gesellschaft gemäss Artikel 530ff. OR. Bei der einfachen Gesellschaft besteht eine persönliche Haftung aller Gesellschafter. Solange ein Verein nicht vollständig gegründet ist, bilden die zusammenwirkenden Personen eine einfache Gesellschaft.
Einfaches Mehr
Einladung zur Vereinsversammlung
Die Mitglieder müssen rechtzeitig zur Mitgliederversammlung eingeladen werden, normalerweise geschieht dies schriftlich. Die Statuten können auch die Einladung per E-Mail vorsehen. In der Regel bestimmen die Statuten eine Frist, in der die Einladung verschickt werden muss (Ankündigungs- oder Einberufungsfrist). Gibt es keine statutarische Frist, so muss die Einladung dennoch genügend lange im Voraus erfolgen, sodass es den Mitgliedern möglich ist, an der Versammlung teilzunehmen. Das Gesetz spricht von gehöriger Ankündigung (in der Regel genügen zwei bis drei Wochen). Mit der Einladung werden die Traktanden mitgeteilt. Die Ankündigung gibt den Mitgliedern Gelegenheit, eigene Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen. Je nach Statuten ist auch für die Anträge der Mitglieder eine Eingabefrist vorgesehen.
Eintragungspflicht
Eintritt in den Verein
Die Statuten bestimmen die Eintrittsformalitäten, d. h. an wen das Eintrittsgesuch zu stellen ist und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um Vereinsmitglied zu werden.
Elektronische Abstimmung
Ist eine elektronische Abstimmung in den Statuten vorgesehen und verfügen alle Mitglieder über die technische Einrichtung, können Entscheidungen auch auf diesem Weg gefällt werden.
Entlastung des Vorstands
Entschädigung für Vorstandsmitglieder
Grundsätzlich wird die Vorstandsarbeit unentgeltlich geleistet. Viele Vereine sehen für den Vorstand eine Spesenentschädigung oder Sitzungsgeld vor. Auch andere Formen von Anerkennung sind möglich, z. B. eine Weiterbildung, Beitragserlasse oder andere Extras. Andere Vereine entschädigen die Vorstandsarbeit oder bestimmte Tätigkeiten für den Vorstand nach Stundenaufwand. Stellen Vorstandsmitglieder ihr spezifisches Fachwissen zur Verfügung, kann eine Entschädigung sinnvoll sein. Solche Entschädigungen sollten aber immer mit einem konkret umschriebenen und begrenzten Auftrag verbunden sein (bezahlte Vorstandsarbeit). Die ZEWO verleiht das Gütesiegel jedoch nur an Vereine, deren Vorstände bis zu 100 Stunden im Jahr unentgeltlich tätig sind.
Erfolgsrechnung
Aus der Erfolgsrechnung geht hervor, ob der Verein im Geschäftsjahr (oder während einer bestimmten Geschäftsperiode) einen Gewinn oder einen Verlust verzeichnet. Sie stellt Aufwand und Ertrag detailliert dar und ermöglicht einen Vergleich mit den budgetierten Zahlen.
Erlöschen des Vereins
Wenn der Verein aufgelöst und liquidiert wurde und er aufgehört hat, als juristische Person zu existieren, erlischt er.
Evaluation
Evaluation bedeutet vereinfacht die Prüfung, ob etwas so ist, wie es sein sollte. Mittels verschiedener Methoden können die erreichten Resultate gemessen an den Zielsetzungen überprüft werden. Evaluationen dienen der Qualitätsentwicklung; sie können sowohl intern als auch extern durchgeführt werden.
Eventualabstimmung
In einer Versammlung können zum gleichen Thema mehrere Anträge auf verschiedenen Ebenen vorliegen, die in eine Reihenfolge gebracht werden müssen. In der Abstimmung wird der eine Antrag dem anderen gegenübergestellt, und derjenige, der am meisten Stimmen bekommt, wird wieder dem nächsten gegenübergestellt. Grundsätzlich werden zuerst die Details geregelt, und zuletzt wird über den Hauptantrag abgestimmt. Es handelt sich um Eventualentscheide, weil sie von der Annahme oder Ablehnung des Hauptantrags abhängig sind.
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