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Fahne
Die Fahne ist ein altes Vereinsemblem, das zur Identifikation eines Vereins beiträgt. Vor allem bei Turn- und Musikvereinen haben Fahnen Tradition. Bei öffentlichen Anlässen werden sie vom Fähnrich (Es gibt dafür keine weibliche Bezeichnung!) getragen, der eigens für dieses Amt bestimmt wurde. Die Fahnenweihe ist ein wichtiger Akt im Vereinsleben. Fahnen haben oft einen Ehrenplatz im Vereinslokal und eine eigene Geschichte in der Vereinschronik.
Familienmitglieder
Vereine können in ihren Statuten für Familien vergünstigte Beiträge festlegen und regeln, dass eine Familie über eine bestimmte Stimmenzahl verfügt.
Finanzkompetenz
Aus den Statuten, allenfalls aus dem Handelsregistereintrag, geht die Zeichnungsberechtigung der Vorstandsmitglieder hervor. Wer über wie viel Geld in welchem Zeitraum selbstständig verfügen oder entsprechende Verpflichtungen eingehen darf, muss zusätzlich in einem Geschäftsreglement festgelegt werden. Die Limitierung der Ausgabenkompetenz, z. B. durch Doppelunterschrift oder Vorstandsbeschluss, stellt sicher, dass nur berechtigt Geld vom Konto abgehoben wird.
Förderverein
Vereine, deren Hauptzweck darin besteht, ein Projekt oder eine Institution finanziell zu unterstützen, werden oft Fördervereine genannt.
Formfehler
Haben beispielsweise nicht alle Mitglieder eine Einladung zur Vereinsversammlung bekommen oder steht auf der Einladung ein falsches Datum oder ein falscher Ort, sind dies Formfehler. Sie können ein Grund für die Anfechtung von Beschlüssen sein.
Freimitglieder
Ein Freimitglied ist von der Leistung eines Mitgliederbeitrags befreit, z. B. weil es schon sehr viel für den Verein getan hat oder tut oder weil es für den Verein eine Ehre ist, dieses Mitglied in seinem Kreis zu haben.
Freiwilligenarbeit
Freiwilligenarbeit wird ausserhalb der beruflichen Tätigkeit, in der Regel unentgeltlich und zugunsten eines guten Zwecks geleistet. Dies kann im Rahmen einer Organisation (formelle Freiwilligenarbeit) oder ausserhalb erfolgen (informelle Freiwilligenarbeit). Freiwilligenarbeit kann auf längere Dauer angelegt sein oder für einen speziellen Anlass oder ein Projekt geleistet und danach wieder beendet werden. Eine spezielle Form der Freiwilligenarbeit ist das Ehrenamt. Freiwillige können eine Bestätigung für die geleistete Arbeit verlangen (Sozialzeitausweis).
Führung
Der Vorstand bildet das Exekutivorgan des Vereins. Er ist mit der Geschäftsführung oder, anders gesagt, mit der Vereinsführung beauftragt, d. h., er ist verantwortlich dafür, den Verein entsprechend seinem Zweck zu leiten, die Mittel sinnvoll zu verwenden sowie eine geeignete Organisation sicherzustellen. Er hat auch Führungsaufgaben gegenüber dem Personal wahrzunehmen. Sofern ein Betrieb oder eine Geschäftsstelle besteht, beschränkt sich die Führungsaufgabe auf die Entwicklung und Überwachung von strategischen Leitlinien in allen Belangen und auf die direkte Führung der obersten Leitungspersonen.
Fundraising
Die Mittelbeschaffung ist je nach Tätigkeitsfeld des Vereins eine zentrale und anspruchsvolle Aufgabe, die mit der Öffentlichkeitsarbeit eng verbunden ist. Oft ist im Vorstand ein eigenes Ressort damit beauftragt. Es gibt auch grössere Vereine, die das Fundraising an externe Fachleute delegieren. Es ist wichtig, für den eigenen Verein passende Vorgehensweisen für die Mittelbeschaffung zu entwickeln und sie dem Zielpublikum anzupassen, z. B. Spendenaufrufe, Sammlungen, Anlässe, Sponsoring, Vereinbarungen mit Personen, die regelmässig definierte Zahlungen leisten, Gesuche an Stiftungen und Private und vieles mehr.
Funktionsbeschreibung / Funktionendiagramm
Wo sich mehrere Menschen zusammenschliessen, um gemeinsam etwas zu erreichen, ist es hilfreich, ihre Zuständigkeiten und Kompetenzen zu klären. Das kann mit einer Funktionsbeschreibung, einem Zuständigkeitsreglement oder einem Pflichtenheft geschehen. Darin wird definiert, wie die entsprechende Funktion heisst, welchem Gremium oder Bereich die damit betraute Person angehört, welches ihre Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind und wem sie über ihre Arbeit zu berichten hat, d. h., wer die vorgesetzte Stelle ist. In einem Funktionendiagramm sind alle in der Organisation vorhandenen Funktionen aufgeführt
Fusion von Vereinen
Der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Vereinen zu einem Verein wird als Fusion bezeichnet und unterliegt eigenen Vorschriften gemäss Fusionsgesetz. Entweder wird ein Verein in einen anderen integriert, oder aus den verschiedenen Vereinen wird ein neuer gebildet. Die Grundlage für die Fusion ist ein schriftlicher Fusionsvertrag; es braucht dafür die Zustimmung der Vereinsversammlungen mit einem qualifizierten Mehr von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Alle Aktiven und Passiven gehen auf das neue Gebilde über. Die Mitglieder der fusionierenden Vereine werden Mitglieder des neuen oder des übernehmenden Vereins, sofern sie das möchten.
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