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Freiwilligenarbeit

Freiwilligenarbeit wird ausserhalb der beruflichen Tätigkeit, in der Regel unentgeltlich und zugunsten eines guten Zwecks geleistet. Dies kann im Rahmen einer Organisation (formelle Freiwilligenarbeit) oder ausserhalb erfolgen (informelle Freiwilligenarbeit). Freiwilligenarbeit kann auf längere Dauer angelegt sein oder für einen speziellen Anlass oder ein Projekt geleistet und danach wieder beendet werden. Eine spezielle Form der Freiwilligenarbeit ist das Ehrenamt. Freiwillige können eine Bestätigung für die geleistete Arbeit verlangen (Sozialzeitausweis).

Führung

Der Vorstand bildet das Exekutivorgan des Vereins. Er ist mit der Geschäftsführung oder, anders gesagt, mit der Vereinsführung beauftragt, d. h., er ist verantwortlich dafür, den Verein entsprechend seinem Zweck zu leiten, die Mittel sinnvoll zu verwenden sowie eine geeignete Organisation sicherzustellen. Er hat auch Führungsaufgaben gegenüber dem Personal wahrzunehmen. Sofern ein Betrieb oder eine Geschäftsstelle besteht, beschränkt sich die Führungsaufgabe auf die Entwicklung und Überwachung von strategischen Leitlinien in allen Belangen und auf die direkte Führung der obersten Leitungspersonen.

Fundraising

Die Mittelbeschaffung ist je nach Tätigkeitsfeld des Vereins eine zentrale und anspruchsvolle Aufgabe, die mit der Öffentlichkeitsarbeit eng verbunden ist. Oft ist im Vorstand ein eigenes Ressort damit beauftragt. Es gibt auch grössere Vereine, die das Fundraising an externe Fachleute delegieren. Es ist wichtig, für den eigenen Verein passende Vorgehensweisen für die Mittelbeschaffung zu entwickeln und sie dem Zielpublikum anzupassen, z. B. Spendenaufrufe, Sammlungen, Anlässe, Sponsoring, Vereinbarungen mit Personen, die regelmässig definierte Zahlungen leisten, Gesuche an Stiftungen und Private und vieles mehr.

Funktionsbeschreibung / Funktionendiagramm

Wo sich mehrere Menschen zusammenschliessen, um gemeinsam etwas zu erreichen, ist es hilfreich, ihre Zuständigkeiten und Kompetenzen zu klären. Das kann mit einer Funktionsbeschreibung, einem Zuständigkeitsreglement oder einem Pflichtenheft geschehen. Darin wird definiert, wie die entsprechende Funktion heisst, welchem Gremium oder Bereich die damit betraute Person angehört, welches ihre Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind und wem sie über ihre Arbeit zu berichten hat, d. h., wer die vorgesetzte Stelle ist. In einem Funktionendiagramm sind alle in der Organisation vorhandenen Funktionen aufgeführt

Fusion von Vereinen

Der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Vereinen zu einem Verein wird als Fusion bezeichnet und unterliegt eigenen Vorschriften gemäss Fusionsgesetz. Entweder wird ein Verein in einen anderen integriert, oder aus den verschiedenen Vereinen wird ein neuer gebildet. Die Grundlage für die Fusion ist ein schriftlicher Fusionsvertrag; es braucht dafür die Zustimmung der Vereinsversammlungen mit einem qualifizierten Mehr von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Alle Aktiven und Passiven gehen auf das neue Gebilde über. Die Mitglieder der fusionierenden Vereine werden Mitglieder des neuen oder des übernehmenden Vereins, sofern sie das möchten.

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