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Gegenantrag
Zu einem Hauptantrag kann ein Gegenantrag gestellt werden. Beispiel: Ein neues Lokal soll gemietet werden (Hauptantrag). In einem Gegenantrag wird vorgeschlagen, es solle eine Liegenschaft gekauft werden. Beide Anträge werden nacheinander zur Abstimmung unterbreitet. Derjenige Antrag, der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, gilt als angenommen.
Geheime Abstimmung
Bei ganz besonderen Verhandlungsthemen kann in der Mitgliederversammlung eine geheime Abstimmung durchgeführt werden. Entweder ist dieses Vorgehen in den Statuten vorgesehen oder es kann mit einem Ordnungsantrag verlangt werden. Das Mehr wird in diesem Fall nicht für alle sichtbar mit Erheben der Hand festgestellt, sondern geheim mit anonymen Stimmzetteln.
Gehör, rechtliches
Das rechtliche Gehör muss einem Mitglied gewährt werden, das aus dem Verein ausgeschlossen werden soll, d. h., das betreffende Mitglied bekommt Gelegenheit, sich zum bevorstehenden Ausschluss zu äussern. Das rechtliche Gehör muss auch bei anderen Sanktionen gewährt werden, z. B. bei der Anordnung einer Disziplinarstrafe.
Gehörige Ankündigung
Die Vereinsversammlung muss rechtzeitig angekündigt werden, sodass die Mitglieder Gelegenheit haben, daran teilzunehmen und sich vorzubereiten. Die Verhandlungsgegenstände (Traktanden) sind so klar zu bezeichnen, dass sich ein Mitglied eine Vorstellung über die Tragweite des Themas machen und entscheiden kann, ob es an der Verhandlung teilnehmen will oder nicht. Bei Ausschluss eines Mitglieds muss der Name des betreffenden Mitglieds aufgeführt sein, hingegen ist es bei Wahlen nicht nötig, die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten im Voraus zu nennen. An der Versammlung können auch noch neue Personen vorgeschlagen werden.
Gemeinnützigkeit
Als gemeinnützig wird ein Zweck anerkannt, wenn die Vereinsaktivitäten hauptsächlich auf das Wohl von anderen Personen ausgerichtet sind und nicht dem eigenen Nutzen der Vereinsmitglieder dienen. Gemeinnützige Vereine können auf Gesuch hin bei den kantonalen Steuerbehörden die Steuerbefreiung verlangen. Reine Selbsthilfeorganisationen, Berufsverbände oder Sport- und Freizeitvereine sind nicht gemeinnützig im Sinn der Steuergesetzgebung. Das Gütesiegel der ZEWO für Spendenorganisationen wird ebenfalls nur dann erteilt, wenn ein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird.
Generalversammlung
Der Begriff Generalversammlung wird häufig anstelle von Mitglieder- oder Vereinsversammlung verwendet. Im Vereinsrecht kommt der Begriff nicht vor. Hier wird die Generalversammlung Vereinsversammlung und Versammlung der Mitglieder genannt.
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