G
Gleichbehandlungsrecht
Gönnerinnen, Gönner
Personen oder Organisationen, denen das Anliegen des Vereins viel bedeutet, können zu Gönnerinnen, Gönnern werden, indem sie mehr als den Mitgliederbeitrag bezahlen oder regelmässig Geld spenden.
Gremium
Ein Gremium ist eine Gruppe von Personen in einer Organisation, die sich einer gemeinsamen Aufgabe widmet. Im Verein sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung, eine Arbeitsgruppe oder eine Kommission Gremien.
Gründen
Gründung
Ein Verein wird durch seine Gründung ins Leben gerufen. Er entsteht, wenn sich mehrere Personen mit dem Willen zusammenschliessen, einen gemeinsamen Zweck zu erreichen und dafür die Form des Vereins zu wählen. Es braucht den Gründungswillen der beteiligten Personen (Gründungsvertrag, Gründungsmitglieder) und als Gründungsakt die Gründungsversammlung mit der Genehmigung von schriftlich formulierten Statuten, die den Zweck, die Mittel und die Organisation des Vereins beschreiben. Über die Gründungsversammlung ist ein Protokoll (Gründungsprotokoll) zu führen. Dies genügt, damit der Verein eine selbstständige Rechtspersönlichkeit, eine juristische Person, wird. Der Verein erlangt seine Handlungsfähigkeit sobald seine Organe bestellt sind, d. h., wenn der Vorstand gewählt ist. Es genügt sogar, wenn nur zwei Personen an der Gründung beteiligt sind. Ein Verein kann auch nur aus dem Vorstand allein bestehen. Die Statuten können allerdings eine Mindestzahl von Mitgliedern vorsehen. Eine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht nur für Vereine, die besondere Voraussetzungen erfüllen.
Gründungsversammlung
Suche nach Begriffen
Suche nach Häufigkeit
Fehlt ein Stichwort?
Bitte hier .