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Haftpflichtversicherung

Um sich vor unerwünschten Schadenersatzleistungen zu schützen, ist je nach Risiko und Tätigkeitsgebiet des Vereins der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Es gibt Versicherungen, die für Vereine spezielle Konditionen anbieten.

Haftung des Vereins

Der Begriff Haftung wird im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung wie auch mit der Schadenersatzpflicht bei schädigendem Verhalten verwendet. Der Verein haftet für die Rechtsgeschäfte seiner Organe, aber auch für deren sonstiges schädigendes Verhalten, sofern es schuldhaft und widerrechtlich ist und zu einem materiellen, geldwerten Schaden oder zu immaterieller Unbill führt. Der Verein ist dafür verantwortlich und muss für die finanziellen Folgen einstehen (Organhaftung). Der Verein haftet ausschliessich mit seinem Vermögen, sofern in den Statuten nichts anderes geregelt ist. Etwas anderes ist die Haftung der Organe gegenüber dem Verein. Sie entsteht aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Person in Organstellung, also z. B. zwischen einem Vorstandsmitglied und dem Verein.

Handelsregister

Vereine, die, um ihren Zweck zu erfüllen, ein Gewerbe nach kaufmännischer Art betreiben und einen Jahresumsatz von über 100 000 Franken erreichen, sind verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen, und unterliegen der Buchführungspflicht. Die Handelsregisterämter werden von den Kantonen geführt. Ausschlaggebend für den Eintrag ist der Ort des Sitzes des Vereins. Die Anmeldung erfolgt nach der Vorschrift der Kantonalen Handelsregisterämter.

Handlungsfähigkeit

Handlungsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu übernehmen und auszuüben. Für den Verein handelt der Vorstand. Die Wahl des Vorstands ist eine Voraussetzung für seine Handlungsfähigkeit.

Hauptantrag

In der Vereinsversammlung werden sowohl Anträge des Vorstands als auch der Mitglieder behandelt. Der Hauptantrag ist derjenige Antrag, der sich mit dem Schwerpunkt des Themas befasst, z. B., es solle ein neues Vereinslokal an einem anderen Ort gemietet werden. Der Gegenantrag dazu würde z. B. lauten, dass ein grösserer Raum gemietet werden solle. Ein Abänderungsantrag zum Hauptantrag wäre der Antrag, das bestehende Lokal zu renovieren. Zu jedem Antrag kann in der Versammlung ein Gegen- oder ein Abänderungsantrag gestellt werden.

Hauptversammlung

Mitgliederversammlung

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