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Kassieramt, Kassierin, Kassier

Diejenige Person im Vorstand, die sich mit den Finanzen und der Rechnungsführung befasst, wird Kassierin, Kassier genannt. Eine andere Bezeichnung für dieses Ressort ist Quästorat. Auch wenn es ein Kassieramt gibt, trägt der gesamte Vorstand die Verantwortung für die Finanzen mit. In kleineren Vereinen gehört zum Kassieramt oft auch das Führen der Buchhaltung.

Kaufmännisches Gewerbe

Mit einem kaufmännischen Gewerbe soll ein Gewinn erzielt werden, es dient einem wirtschaftlichen Zweck, darf aber nicht Hauptinhalt des Vereins sein. Der Verein muss einen ideellen Zweck haben, aber er darf ein kaufmännisches Gewerbe betreiben, um die Mittel zur Finanzierung dieses Zwecks zu beschaffen. Er kann z. B. Leistungen gegen Bezahlung anbieten, Anlässe organisieren, für die Eintritt bezahlt werden muss, oder Gegenstände verkaufen.

Kenntnisnahme

Es gibt Geschäfte, über die in einem Gremium nicht oder noch nicht diskutiert werden soll. Sie sollen nur zur Kenntnis genommen werden. Es genügt, darüber informiert zu sein. Falls später dazu ein Beschluss gefällt werden soll, braucht es dann eine Abstimmung. Je nach Statuten entscheidet z. B. die Mitgliederversammlung über das Budget, oder sie nimmt es nur zur Kenntnis.

Ko-Präsidium

Co-Präsidium

Koalitionsfreiheit

Artikel 28 der Bundesverfassung (BV) garantiert die Vereinigungsfreiheit und das Recht der Arbeitnehmenden, eigene Organisationen zu gründen, solchen beizutreten oder fernzubleiben.

Kollegialitätsprinzip

Ähnlich wie beim Bundesrat gilt auch beim Vereinsvorstand das Prinzip der Kollegialität, d. h., es geht darum, als Vorstand gemeinsam für die Interessen des Vereins einzutreten und sich gegenseitig zu unterstützen. Dazu gehören der kollegiale und loyale Umgang unter den Vorstandsmitgliedern und der Respekt vor dem Beitrag jedes Vorstandsmitglieds, aber auch die nötige sachliche Kritik und die gründliche Diskussion der Geschäfte. Im Auftritt und bei der Kommunikation von Beschlüssen des Vorstands sollen die einzelnen Vorstandsmitglieder Mehrheitsentscheide loyal vertreten, auch wenn sie der unterlegenen Minderheit angehören. Das Kollegialitätsprinzip ist die Voraussetzung für das gemeinsame Handeln des Vereins und für die gemeinsam getragene Verantwortung.

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