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Marketing
Das Ziel eines erfolgreichen Marketings im Nonprofit-Bereich ist es, dem Verein ein gutes Image nach innen und aussen zu geben, damit der Verein viele zufriedene Mitglieder hat, in der Öffentlichkeit einen guten Ruf geniesst und die nötigen Finanzmittel erschliessen kann, um seine Ziele zu erreichen. Wichtig für das Marketing ist ein gutes Netzwerk und Lobbyarbeit.
Medien
Medien wie Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet repräsentieren die Öffentlichkeit. Die Pflege der Öffentlichkeit ist für viele Vereine ein ungewohntes Feld und trotzdem von grosser Bedeutung. Kontakte zu den Medien sollen gut vorbereitet sein. Es muss vereinbart werden, wer über die Vereinsaktivitäten Auskunft erteilen soll. Regelmässige Medienkontakte können gerade im lokalen Umfeld sehr sinnvoll sein. Lokalzeitungen kennen Rubriken, in denen sie Vereinsanlässe publizieren oder über besondere Ereignisse aus dem Vereinsleben berichten.
Medienkonferenz
Zur Medienkonferenz werden Vertretungen von Zeitungen, lokalen Radiostationen und nach Bedarf auch von TV-Sendern eingeladen. Medienkonferenzen sollen nur für ganz besondere Anlässe organisiert werden, an denen eine breite Öffentlichkeit interessiert ist. Ohne direkte Kontakte zu Journalistinnen und Journalisten sowie ohne persönliche Einladungen wird eine Medienkonferenz kaum besucht und die Chancen für eine Veröffentlichung einer Vereinsmitteilung stehen schlecht.
Mehr, Mehrheiten
Die Mehrheiten bei Abstimmungen oder Wahlen kann auf unterschiedliche Arten bestimmt werden: Es gibt das absolute, das relative, das einfache und das qualifizierte Mehr. Als Sonderfall gibt es zudem die Einstimmigkeit. Welches Mehr gelten soll und welches die Berechnungsgrundlage dafür ist, bestimmen die Statuten. Tun sie dies nicht, gilt nach dem Gesetz die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Dieses so genannte absolute Mehr berechnet die Stimmenmehrheit in Bezug auf die anwesenden Mitglieder. Es müssen alle Stimmen gezählt werden, d. h. auch die ungültigen und die Enthaltungen. Ein Geschäft ist dann angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten zustimmen (bei 40 Stimmberechtigten 21). Das relative Mehr bezieht sich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen bekommt. Das einfache Mehr meint in der Regel dasselbe wie das relative Mehr, nämlich die Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen der anwesenden Mitglieder. Das qualifizierte Mehr wird in den Statuten z. B. für eine Statutenänderung oder andere wichtige Abstimmungen vorgesehen. Diese verlangen eine gewichtigere Zustimmung als nur die Mehrheit. Es müssen in diesem Fall z. B. ein Drittel, zwei Fünftel oder sogar zwei Drittel aller Mitglieder oder der anwesenden Mitglieder zustimmen (Quorum). Die Statuten können für sehr wichtige Abstimmungen auch Einstimmigkeit vorsehen. Auch für diesen Fall sollte geregelt sein, ob die Einstimmigkeit der anwesenden oder diejenige aller Mitglieder gemeint ist (Universalversammlung). Was bei Stimmengleichheit zu geschehen hat, sollte ebenfalls in den Statuten geregelt sein. Oft ist der Stichentscheid der Präsidentin oder des Präsidenten vorgesehen. Ist dies nicht der Fall und bekommt eine Vorlage keine Mehrheit, gilt sie als abgelehnt.
Mehrwertsteuer
Meinungsfreiheit
Meinungsbildungs- und Meinungsäusserungsfreiheit gehören zu den Grundrechten auch im Vereinswesen. Sie dürfen nicht beschränkt, aber sie dürfen organisiert werden. Wer sich in der Mitgliederversammlung zu einem Thema äussern will, muss sich der Verhandlungsordnung unterziehen.
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