M
Marketing
Das Ziel eines erfolgreichen Marketings im Nonprofit-Bereich ist es, dem Verein ein gutes Image nach innen und aussen zu geben, damit der Verein viele zufriedene Mitglieder hat, in der Öffentlichkeit einen guten Ruf geniesst und die nötigen Finanzmittel erschliessen kann, um seine Ziele zu erreichen. Wichtig für das Marketing ist ein gutes Netzwerk und Lobbyarbeit.
Medien
Medien wie Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet repräsentieren die Öffentlichkeit. Die Pflege der Öffentlichkeit ist für viele Vereine ein ungewohntes Feld und trotzdem von grosser Bedeutung. Kontakte zu den Medien sollen gut vorbereitet sein. Es muss vereinbart werden, wer über die Vereinsaktivitäten Auskunft erteilen soll. Regelmässige Medienkontakte können gerade im lokalen Umfeld sehr sinnvoll sein. Lokalzeitungen kennen Rubriken, in denen sie Vereinsanlässe publizieren oder über besondere Ereignisse aus dem Vereinsleben berichten.
Medienkonferenz
Zur Medienkonferenz werden Vertretungen von Zeitungen, lokalen Radiostationen und nach Bedarf auch von TV-Sendern eingeladen. Medienkonferenzen sollen nur für ganz besondere Anlässe organisiert werden, an denen eine breite Öffentlichkeit interessiert ist. Ohne direkte Kontakte zu Journalistinnen und Journalisten sowie ohne persönliche Einladungen wird eine Medienkonferenz kaum besucht und die Chancen für eine Veröffentlichung einer Vereinsmitteilung stehen schlecht.
Mehr, Mehrheiten
Die Mehrheiten bei Abstimmungen oder Wahlen kann auf unterschiedliche Arten bestimmt werden: Es gibt das absolute, das relative, das einfache und das qualifizierte Mehr. Als Sonderfall gibt es zudem die Einstimmigkeit. Welches Mehr gelten soll und welches die Berechnungsgrundlage dafür ist, bestimmen die Statuten. Tun sie dies nicht, gilt nach dem Gesetz die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Dieses so genannte absolute Mehr berechnet die Stimmenmehrheit in Bezug auf die anwesenden Mitglieder. Es müssen alle Stimmen gezählt werden, d. h. auch die ungültigen und die Enthaltungen. Ein Geschäft ist dann angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten zustimmen (bei 40 Stimmberechtigten 21). Das relative Mehr bezieht sich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen bekommt. Das einfache Mehr meint in der Regel dasselbe wie das relative Mehr, nämlich die Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen der anwesenden Mitglieder. Das qualifizierte Mehr wird in den Statuten z. B. für eine Statutenänderung oder andere wichtige Abstimmungen vorgesehen. Diese verlangen eine gewichtigere Zustimmung als nur die Mehrheit. Es müssen in diesem Fall z. B. ein Drittel, zwei Fünftel oder sogar zwei Drittel aller Mitglieder oder der anwesenden Mitglieder zustimmen (Quorum). Die Statuten können für sehr wichtige Abstimmungen auch Einstimmigkeit vorsehen. Auch für diesen Fall sollte geregelt sein, ob die Einstimmigkeit der anwesenden oder diejenige aller Mitglieder gemeint ist (Universalversammlung). Was bei Stimmengleichheit zu geschehen hat, sollte ebenfalls in den Statuten geregelt sein. Oft ist der Stichentscheid der Präsidentin oder des Präsidenten vorgesehen. Ist dies nicht der Fall und bekommt eine Vorlage keine Mehrheit, gilt sie als abgelehnt.
Mehrwertsteuer
Meinungsfreiheit
Meinungsbildungs- und Meinungsäusserungsfreiheit gehören zu den Grundrechten auch im Vereinswesen. Sie dürfen nicht beschränkt, aber sie dürfen organisiert werden. Wer sich in der Mitgliederversammlung zu einem Thema äussern will, muss sich der Verhandlungsordnung unterziehen.
Migros-Kulturprozent
Das Migros-Kulturprozent ist ein freiwilliges, in den Statuten verankertes Engagement der Migros, das in ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gründet. Es verpflichtet sich dem Anspruch, der Bevölkerung einen breiten Zugang zu Kultur und Bildung zu verschaffen, ihr die Auseinandersetzung mit der Gesellschaft zu ermöglichen und die Menschen zu befähigen, an den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Veränderungen zu partizipieren. Tragende Säulen sind die Bereiche Soziales, Kultur, Bildung, Freizeit und Wirtschaftspolitik.
Milizsystem
Mit Milizsystem wird ein System bezeichnet, das im Wesentlichen von Ehrenamtlichen getragen wird, so wie dies im Vereinswesen oder bei Gemeinden und Behörden häufig der Fall ist.
Minderjährige als Mitglieder
Mindestalter
Für die Mitgliedschaft in einem Verein gibt es keine vorgeschriebene Mindestaltersgrenze. Urteilsfähige Unmündige (wer das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat) können ohne die Einwilligung der Eltern einem Verein beitreten. Hat die Mitgliedschaft finanzielle Folgen, welche die Möglichkeit eines Jugendlichen übersteigen, benötigen unmündige Personen jedoch das Einverständnis der Eltern. Soll eine unmündige Person in ein Vorstandsamt gewählt werden, braucht es dafür ebenfalls die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, weil das Vorstandsamt eine besondere Verantwortung bedeutet und auch Haftungsfolgen haben kann.
Mitglieder
Mitgliederausweis
Mitgliederausweise werden vor allem von Berufsverbänden oder ebenso von Vereinen, die ermässigte Dienstleistungen oder Nutzungsrechte für ihre Mitglieder anbieten, ausgestellt.
Mitgliederbeitrag
Mitgliederbeiträge dienen zur Deckung der Vereinsaufwendungen. Sie bilden einen Teil der Vereinsfinanzen. Wenn ein Verein Mitgliederbeiträge erheben will, muss er das in den Statuten erwähnen. Der Beitrag kann von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden. Allenfalls nennen die Statuten nur einen Maximalbetrag und der Vorstand wird ermächtigt, den effektiven Beitrag je nach Bedarf festzusetzen. Dieses Vorgehen bewährt sich vor allem bei Grossverbänden.
Mitgliederdaten
Alle Notizen, Adressen, Karteieinträge, Dateien im Computer und Akten inklusive Fotos, die sich auf die Mitglieder beziehen und Angaben über sie enthalten, sind Daten. Sie sind geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben werden (Datenschutz).
Mitgliedergleichbehandlung
Alle Mitglieder sind gleich zu behandeln, ausser wenn die Statuten Unterschiede vorsehen (Mitgliederkategorien).
Mitgliederkategorien
Ein Verein kann in seinen Statuten verschiedene Mitgliederkategorien vorsehen. Ein Aktivmitglied nimmt aktiv am Vereinsgeschehen teil und bezahlt den vollen Mitgliederbeitrag. Andererseits kann es, gerade weil es aktiv ist, vom Beitrag befreit sein. Ein Passivmitglied nutzt die Vereinseinrichtungen nicht oder nicht mehr. Es bezahlt allenfalls einen reduzierten Mitgliederbeitrag. Wird es auch vom Stimmrecht ausgeschlossen, ist es kein Vereinsmitglied im rechtlichen Sinne mehr, sondern allenfalls eine zugewandte Person. Freimitglieder sind Aktivmitglieder, die vom Mitgliederbeitrag befreit sind, z. B. weil sie sehr viel für den Verein arbeiten oder sehr viel gearbeitet haben. Gönner und Gönnerinnen bezahlen mehr als den festgesetzten Mitgliederbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit. Kollektivmitglieder sind eine Personenmehrzahl oder eine juristische Person, die einen speziellen Beitrag bezahlen und in der Regel an der Vereinsversammlung durch eine Stimme vertreten sind. Familienmitglieder bezahlen z. B. einen reduzierten Tarif. Für alle Mitgliederkategorien können in den Statuten auch andere Beiträge und Nutzungsrechte vorgesehen werden. Die jeweiligen Statuten können eigene Kategorien aufführen oder andere Regelungen vorsehen, als hier aufgeführt sind.
Mitgliederliste
Der Verein führt eine Mitgliederliste oder eine Mitgliederdatei und vermerkt darin die wichtigsten Angaben zu den einzelnen Mitgliedern (Mitgliederdaten).
Mitgliederpflege
Der Kontakt zu den Vereinsmitgliedern muss gepflegt werden. Regelmässige Informationen über die Vereinsaktivitäten, Einladungen zu speziellen Anlässen oder ein attraktives Rahmenprogramm bei der Mitgliederversammlung halten das Interesse der Mitglieder am Verein wach. Werden die Mitglieder vernachlässigt, schwächt das den Verein.
Mitgliederpflichten
Die Mitglieder akzeptieren mit ihrem Beitritt die Statuten des Vereins und verpflichten sich, die Interessen des Vereins zu wahren (Treuepflicht) und Mitgliederbeiträge zu bezahlen (Beitragspflicht). Die Statuten können weitere Pflichten vorsehen, z. B. die Pflicht zur Übernahme eines Amtes oder zur Teilnahme an der Versammlung. Bei einer Verletzung von Mitgliedschaftspflichten können Sanktionen, d. h. Strafen, auferlegt werden, sofern diese in den Statuten vorgesehen sind.
Mitgliederrechte
Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung und an den Abstimmungen und Wahlen sowie an den dazugehörigen Debatten teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, zusammen mit einer Mindestzahl anderer Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung zu verlangen. Mitglieder können besondere Nutzungsrechte haben, z. B. das Recht auf vergünstigte oder unentgeltliche Leistungen aus dem Angebot des Vereins. Es ist ein zentrales Recht des Mitglieds, aus dem Verein auszutreten. Dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn der Verein seinen Zweck ändert.
Mitgliederversammlung
Das wichtigste Ereignis in der Vereinsdemokratie ist die Versammlung der Mitglieder. Sie findet meist einmal jährlich statt (ordentliche oder statutarische Versammlung). Sie bildet das oberste und damit das wichtigste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung ist die Legislative des Vereins. Sie erlässt und ändert die Statuten, sie wählt den Vorstand und weitere statutarisch vorgesehene Organe wie die Revisionsstelle und setzt Arbeitsgruppen und Kommissionen ein. Sie kontrolliert den Vorstand, indem sie den Jahresbericht (Geschäftsbericht) inklusive Rechnung prüft und genehmigt — oder allenfalls ablehnt. Mit der Genehmigung erteilt die Versammlung dem Vorstand die Decharge (Entlastung). Je nach Statuten kann sie für weitere Geschäfte, die nicht an ein anderes Organ übertragen wurden, zuständig sein. Auch die Auflösung des Vereins wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitglieder müssen rechtzeitig zur Versammlung eingeladen werden und sind berechtigt, Anträge zu stellen. Sie dürfen zu den traktandierten Themen das Wort ergreifen und an der Debatte teilnehmen. Die Mitglieder können selber die Einberufung einer Vereinsversammlung verlangen. Gemäss Gesetz genügt es, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.
Mitgliederverwaltung
Die Mitgliederverwaltung beinhaltet die administrative Seite der Mitgliederpflege wie Adressverwaltung, Führen der Mitgliederliste, Versand, Bearbeiten der Ein- und Austritte, Beitragserhebung und -verbuchung, Ausstellen von Mitgliederausweisen und die Führung des Archivs mit allen für den Verein wichtigen Dokumenten. Je nach Grösse des Vereins gibt es geeignete Softwares für die Mitgliederverwaltung.
Mitgliederwerbung
Will der Verein wachsen, muss er neue Mitglieder ansprechen und diese auf seine Angebote hinweisen. Für die Mitgliederwerbung sind je nach Art des Vereins unterschiedliche Mittel geeignet: Aktionen und Anlässe, Zeitungsartikel, Broschüren, Rundbriefe oder der Versand. Wichtig ist dabei, mögliche Mitglieder direkt und gezielt anzusprechen.
Mitgliederzeitung
Viele Vereine haben eine eigene Zeitung, mit der sie ihre Mitglieder auf dem Laufenden halten und auch weitere interessierte Personen erreichen können. Eine gut gemachte Zeitung kann auch für die Mittelbeschaffung (Fundraising) genutzt werden.
Mitgliedschaft
Der Verein ist ein Zusammenschluss von Personen. Die Mitgliedschaft ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Mitglied und dem Verein. Mitglied wird man — je nach Statuten — durch Aufnahmebeschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstands. Mitglieder haben Rechte und Pflichten. Sie dürfen aus dem Verein austreten und müssen die Austrittsfrist gemäss Statuten beachten. Nennen die Statuten keine andere Frist, so gilt gemäss Gesetz eine Frist von sechs Monaten per Ende Geschäfts- oder Kalenderjahr.
Mittel
Mittelbeschaffung
Mitwirkungsrechte
Im Verein mit seiner urdemokratischen Struktur haben die Mitwirkungsrechte eine zentrale Bedeutung: Sie geben dem Mitglied die Möglichkeit, zur Willensbildung und Gestaltung des Vereins beizutragen. Das Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, die Organe zu wählen und über Sachfragen abzustimmen. Die Mitwirkungsrechte umfassen je nach Tätigkeit des Vereins auch die Rechte des Mitglieds, vereinseigene Einrichtungen zu benutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen.
Motivation
Die Motivation von Vereins- und Vorstandsmitgliedern ist eine Daueraufgabe in Vereinen. Damit die Leute engagiert mitmachen, sind eine gute interne Kommunikation und eine Anerkennungskultur wichtig.
Musterstatuten
Es kann hilfreich sein, bei der Vereinsgründung Statuten von anderen Vereinen als Vorlage für die eigenen Statuten zu benutzen. Es empfiehlt sich jedoch, diese sehr genau zu prüfen und sie den Anforderungen und Bedürfnissen des eigenen Vereins anzupassen. Statutenbeispiele können bei der Geschäftsstelle von vitamin B bezogen werden.
Suche nach Begriffen
Suche nach Häufigkeit
Fehlt ein Stichwort?
Bitte hier .