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Mitgliedschaft
Der Verein ist ein Zusammenschluss von Personen. Die Mitgliedschaft ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Mitglied und dem Verein. Mitglied wird man — je nach Statuten — durch Aufnahmebeschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstands. Mitglieder haben Rechte und Pflichten. Sie dürfen aus dem Verein austreten und müssen die Austrittsfrist gemäss Statuten beachten. Nennen die Statuten keine andere Frist, so gilt gemäss Gesetz eine Frist von sechs Monaten per Ende Geschäfts- oder Kalenderjahr.
Mittel
Mittelbeschaffung
Mitwirkungsrechte
Im Verein mit seiner urdemokratischen Struktur haben die Mitwirkungsrechte eine zentrale Bedeutung: Sie geben dem Mitglied die Möglichkeit, zur Willensbildung und Gestaltung des Vereins beizutragen. Das Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, die Organe zu wählen und über Sachfragen abzustimmen. Die Mitwirkungsrechte umfassen je nach Tätigkeit des Vereins auch die Rechte des Mitglieds, vereinseigene Einrichtungen zu benutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen.
Motivation
Die Motivation von Vereins- und Vorstandsmitgliedern ist eine Daueraufgabe in Vereinen. Damit die Leute engagiert mitmachen, sind eine gute interne Kommunikation und eine Anerkennungskultur wichtig.
Musterstatuten
Es kann hilfreich sein, bei der Vereinsgründung Statuten von anderen Vereinen als Vorlage für die eigenen Statuten zu benutzen. Es empfiehlt sich jedoch, diese sehr genau zu prüfen und sie den Anforderungen und Bedürfnissen des eigenen Vereins anzupassen. Statutenbeispiele können bei der Geschäftsstelle von vitamin B bezogen werden.
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