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Nichtige Beschlüsse

Beschlüsse können dann nichtig sein, wenn sie den gesetzlichen oder statutarischen Vorschriften drastisch widersprechen. Wird z. B. ausserhalb der vorgesehenen Amtsperiode ein neuer Vorstand gewählt, ohne dass der bisherige zurückgetreten ist oder abgewählt wurde, ist der Wahlbeschluss nichtig. Nichtige Beschlüsse entfalten keine Wirkung, im Gegensatz zu anfechtbaren Beschlüssen. Deren Wirkung entfällt erst, wenn sie (erfolgreich) angefochten worden sind. Für die Anfechtung von Beschlüssen muss die Frist gewahrt werden. Nichtigkeit hingegen kann jederzeit und von allen Betroffenen geltend gemacht werden. Es ist jedoch nicht leicht, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit zu unterscheiden.

Nichtwirtschaftlicher Zweck

Ideeller Zweck, Wirtschaftlicher Zweck

Nonprofit-Organisation

Die Abkürzung für Nonprofit-Organisation lautet NPO oder allenfalls NGO (Non-governmental Organization, nichtstaatliche Organisation). Die NPO widmet sich einem gesellschaftlichen Anliegen und verfolgt keine primären kommerziellen Ziele. Viele Träger von Nonprofit-Organisationen sind Vereine.

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