O
Oberstes Organ
Im Verein ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, sie steht über dem Vorstand. Sie wählt den Vorstand und ist zuständig für die Änderung der Statuten und die Erteilung von Aufträgen an den Vorstand. Sie nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstands ab und erteilt oder verweigert ihm die Entlastung (Decharge). In der demokratischen Vereinsstruktur ist sie die Legislative, weil sie die Statuten erlässt.
Obligationenrecht
Im Obligationenrecht (OR) sind neben dem allgemeinen Teil und den verschiedenen Vertragsarten auch Regelungen für diejenigen juristischen Personen enthalten, die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Observanz
Es gibt auch im Vereinswesen so etwas wie ein Gewohnheitsrecht. Werden bestimmte Dinge seit längerer Zeit auf eine bestimmte Art und Weise gemacht, ohne dass sie in den Statuten festgeschrieben sind, dann spricht man von Observanz, was gleich bedeutend wie Übung oder Usanz ist.
Obstruktion
Als Obstruktion wird ein massiv störendes Verhalten während der Mitgliederversammlung bezeichnet.
Offene Wahl
Im Gegensatz zur geheimen Wahl wird bei der offenen Wahl oder Abstimmung klar sichtbar, wer für wen oder für was stimmt. Dies sollte im Verein der Normalfall sein.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Verein ist auf Öffentlichkeit angewiesen. Mit der Öffentlichkeitsarbeit pflegt er den Kontakt und die Beziehungen zu seiner Umwelt und zu seinen Mitgliedern. Der Jahresbericht, eine regelmässige Rubrik in der Lokalzeitung, Veranstaltungen und Anlässe sind dafür geeignete Mittel. Es gilt zu überlegen, welche Zielgruppe mit welchen Informationen und Einblicken in den Vereinsalltag bedient und welche Wirkung bei diesen Zielpersonen hervorgerufen werden soll. Jeder Kontakt nach aussen, persönlich wie auch durch Medien, prägt das Bild der Organisation mit. In vielen Vorständen gibt es ein eigenes Ressort Öffentlichkeitsarbeit.
Operative Führung
Die Umsetzung der Vorstandsstrategie erfolgt auf der operativen Ebene des Betriebs oder der Geschäftsstelle. Ihre Leitung ist mit der operativen Führung betraut.
Ordnungsantrag
Organe
Die Organe sind die Gremien, die für den Verein handeln: Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ, der Vorstand ist das geschäftsführende Organ, die Revisoren sind die rechnungsprüfende Stelle. Der Verein als juristische Person handelt durch seine Organe.
Organhaftung
Wer in seiner Eigenschaft als Organ handelt, z. B. als Vorstandsmitglied, verpflichtet durch seine Handlungen den Verein. Der Verein muss für die Rechtsgeschäfte, die seine Organe eingehen und für ihr sonstiges Verhalten einstehen, Verantwortung tragen oder eben haften. Er haftet auch für das schädigende schuldhafte Verhalten seiner Organe gegenüber der geschädigten Person. Das Organmitglied, das einen Schaden verursacht, ist für sein schuldhaftes Verhalten allerdings auch persönlich haftbar.
Organigramm
Das Organigramm zeigt auf, wer in welcher Position und Funktion für den Verein tätig ist. Es macht die Unterstellungsverhältnisse und die Bereichszugehörigkeiten sowie die Beziehungen unter den Organisationseinheiten grafisch sichtbar.
Organisation des Vereins
Der Vorstand ist für die Geschäftsführung verantwortlich. Dazu gehört auch eine zweckmässige Struktur und Organisation für die Bewältigung der Vereinsaufgaben. Viele Vereine richten ein Sekretariat oder eine Geschäftsstelle ein, sofern die Mittel es erlauben und die Geschäftslast im Vorstandsamt nicht zu bewältigen ist. Grossvereine schaffen Untereinheiten mit unterschiedlich ausgeprägten Kompetenzen. Es gibt Verbände mit Sektionen auf lokaler und/oder kantonaler Ebene und einem Dachverband auf Bundesebene.
Organisationsentwicklung
Organisationen und ihre Umwelt verändern sich ständig. Unter Organisationsentwicklung versteht man die Methode, mit der Veränderungsprozesse durchgeführt werden. Dabei sind der Einbezug der Beteiligten und das geplante und schrittweise Vorgehen wesentlich. Das Ziel der Organisationsentwicklung ist es, die Organisation lebens- und lernfähig zu erhalten, Störungen und Blockaden zu beseitigen und Lernprozesse zu ermöglichen. Die Organisationsentwicklung nutzt das Wissen, das in der Organisation vorhanden ist. Sie ist vor allem eine Aufgabe der Führung und wird oft in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachleuten durchgeführt.
Organisationskomitee
Für bestimmte Anlässe oder Aktionen werden eigene Organisationskomitees gebildet. Sie setzen sich je nach Anlass aus Vorstandsmitgliedern, aktiven Vereinsmitgliedern, Vereinsangestellten und weiteren interessierten Personen zusammen. Oft haben auch Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindeverwaltung, der Kirchgemeinde oder anderer Organisationen Einsitz. Das Organisationskomitee verfügt über ein eigenes Budget und erhält Vorgaben, was mit dem Anlass erreicht werden soll.
Outsourcing
Outsourcing bedeutet das Auslagern von Aufgaben zur Entlastung des Vorstands. Besonders geeignet sind dafür die Buchhaltung, die Mitgliederverwaltung oder der Versand.
Suche nach Begriffen
Suche nach Häufigkeit
Fehlt ein Stichwort?
Bitte hier .