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Rechenschaft

Der Vorstand legt gegenüber der Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine Tätigkeiten im vergangenen Jahr ab. Er tut dies mit dem Jahresbericht und der Jahresrechnung. Die Geschäftsstelle berichtet dem Vorstand regelmässig. Die Berichterstattung soll so erfolgen, dass eine Kontrolle der Geschäftsführung möglich ist. Das Wesentliche soll erwähnt werden, die Abweichungen und Unregelmässigkeiten ebenfalls. Rechenschaft wird auf allen Stufen gegenüber der übergeordneten Stelle abgelegt. Der Rechenschaftsbericht erfolgt mündlich oder schriftlich. Er verhilft dem übergeordneten Gremium dazu, die Situation einzuschätzen und für die Zukunft Vorkehrungen zu treffen. Eine andere Bezeichnung für den gleichen Vorgang ist die Berichterstattung oder das Reporting. Es gibt dabei immer eine inhaltliche und eine finanzielle Komponente. Die Rechenschaft bildet zusammen mit der Kontrolle eine Grundlage für die Wahrnehmung der Verantwortung der übergeordneten Stelle.

Rechnungslegung

Die Rechnungslegung umfasst die Rechnungsführung und die Darstellung der Rechnung. Je nach Art des Vereins und je nach statutarischen Bestimmungen gibt es unterschiedliche Regeln, wie die Rechnung zu führen und darzustellen ist.

Rechnungsrevision

Revision, Revisorin, Revisor, Revisionsstelle

Rechte und Pflichten

Die Mitglieder des Vereins haben Rechte und Pflichten, die unter Umständen gerichtlich durchgesetzt werden können. Ein Vereinsmitglied hat z. B. das Recht darauf, dass Vereinsbeschlüsse korrekt gefasst werden; es hat das Recht, Beschlüsse anzufechten, die gegen das Gesetz oder die Statuten verstossen. Der Verein kann die Pflicht des Mitglieds, den Mitgliederbeitrag zu bezahlen, ebenfalls gerichtlich durchsetzen.

Rechtliches Gehör

Gehör, rechtliches

Rechtsgeschäft

Der Beitritt zum Verein ist ein Rechtsgeschäft. Es werden damit Rechte und Pflichten begründet.

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