R
Rechenschaft
Der Vorstand legt gegenüber der Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine Tätigkeiten im vergangenen Jahr ab. Er tut dies mit dem Jahresbericht und der Jahresrechnung. Die Geschäftsstelle berichtet dem Vorstand regelmässig. Die Berichterstattung soll so erfolgen, dass eine Kontrolle der Geschäftsführung möglich ist. Das Wesentliche soll erwähnt werden, die Abweichungen und Unregelmässigkeiten ebenfalls. Rechenschaft wird auf allen Stufen gegenüber der übergeordneten Stelle abgelegt. Der Rechenschaftsbericht erfolgt mündlich oder schriftlich. Er verhilft dem übergeordneten Gremium dazu, die Situation einzuschätzen und für die Zukunft Vorkehrungen zu treffen. Eine andere Bezeichnung für den gleichen Vorgang ist die Berichterstattung oder das Reporting. Es gibt dabei immer eine inhaltliche und eine finanzielle Komponente. Die Rechenschaft bildet zusammen mit der Kontrolle eine Grundlage für die Wahrnehmung der Verantwortung der übergeordneten Stelle.
Rechnungslegung
Die Rechnungslegung umfasst die Rechnungsführung und die Darstellung der Rechnung. Je nach Art des Vereins und je nach statutarischen Bestimmungen gibt es unterschiedliche Regeln, wie die Rechnung zu führen und darzustellen ist.
Rechnungsrevision
Revision, Revisorin, Revisor, Revisionsstelle
Rechte und Pflichten
Die Mitglieder des Vereins haben Rechte und Pflichten, die unter Umständen gerichtlich durchgesetzt werden können. Ein Vereinsmitglied hat z. B. das Recht darauf, dass Vereinsbeschlüsse korrekt gefasst werden; es hat das Recht, Beschlüsse anzufechten, die gegen das Gesetz oder die Statuten verstossen. Der Verein kann die Pflicht des Mitglieds, den Mitgliederbeitrag zu bezahlen, ebenfalls gerichtlich durchsetzen.
Rechtliches Gehör
Rechtsgeschäft
Der Beitritt zum Verein ist ein Rechtsgeschäft. Es werden damit Rechte und Pflichten begründet.
Rechtspersönlichkeit
Der Verein erlangt die Rechtspersönlichkeit mit der ordentlichen Gründung, d. h., sobald die Gründungsmitglieder die Gründungsversammlung durchgeführt und die schriftlichen Statuten genehmigt haben. Der Verein ist dann eine juristische Person und kann Rechte und Pflichten begründen. Er wird handlungsfähig, sobald seine Organe bestellt sind. Die Rechtsfähigkeit des Vereins endet mit der vollständig durchgeführten Liquidation.
Rechtsverhältnis
Das Verhältnis zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist ein Rechtsverhältnis; ebenso das Verhältnis der Vorstandsmitglieder zum Verein. Das Rechtsverhältnis bestimmt die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten, es wird durch das Gesetz und die Statuten gestaltet.
Redezeitbeschränkung
Gibt es in der Vereinsversammlung zahlreiche und längere Wortmeldungen, so kann es sinnvoll sein, eine zeitliche Maximaldauer pro Rednerin oder Redner vorzusehen. Eine Redezeitbeschränkung kann auch von den Teilnehmenden in der Versammlung mit einem Ordnungsantrag verlangt werden. Die Versammlung muss über diesen Antrag abstimmen.
Reglement
Der Vorstand kann für die Organisation seiner Geschäftsführung oder für die Geschäftsstelle Reglemente erlassen und nach Bedarf anpassen. Die Reglemente dürfen den Statuten nicht widersprechen.
Rekurs (vereinsintern)
Mit dem Rekurs kann sich ein Mitglied z. B. gegen den Ausschliessungsbeschluss wehren. Wurde der Beschluss vom Vorstand gefällt, geht der Rekurs des Mitglieds an die Vereinsversammlung. Erst wenn die vereinsinternen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann das Gericht angerufen werden.
Relatives Mehr
Religiöser Verein
Nebst den öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen gibt es viele religiöse Gruppierungen, die als Vereine organisiert sind. Sie gelten nicht als gemeinnützig und kommen nicht in den Genuss der Steuerbefreiung .
Ressort
Als Ressorts werden die verschiedenen Ämter im Vorstand bezeichnet, z. B. das Präsidium, das Aktuariat (Administration, Protokoll), das Kassieramt, die Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit/Werbung, Personalressort, Betrieb, Mitgliederkontakte, Projekte und Anlässe und weitere. Die Ressortverantwortlichen berichten dem Gesamtvorstand aus ihren Bereichen, er trägt die Gesamtverantwortung. Aufgaben und Kompetenzen der Ressorts sind in einem Reglement (Vorstandsreglement) umschrieben. Es kann sinnvoll sein, die Zuteilung von Ressorts auch nach dem fachlichen Wissen und der Erfahrung der Mitglieder zu richten. Das Gesetz schreibt keine Ressorts vor.
Retraite
Retraite heisst Rückzug: Der Vorstand zieht sich zurück, um ein bestimmtes Thema vertieft zu behandeln. Die Retraite oder Klausur unterscheidet sich von einer ordentlichen Vorstandssitzung, weil sie an einem anderen Ort, wenn möglich mit mehr Zeit für den Dialog und weniger Entscheidungsdruck durchgeführt wird als üblich. Mit einer Retraite gibt sich der Vorstand zudem die Möglichkeit, sich gegenseitig besser kennen zu lernen und das Klima für die Zusammenarbeit im Alltag zu verbessern. Eine Retraite kann auch mit der Geschäftsstelle zusammen durchgeführt werden. Stehen schwierige Entscheidungen an oder sind Konflikte zu klären, ist es sinnvoll, zur Entlastung der Leitung eine externe Moderation beizuziehen.
Revision, Revisorin, Revisor, Revisionsstelle
Die Rechnung des Vereins wird von der Revisionsstelle geprüft, sofern die Statuten oder spezielle Buchführungsvorschriften dies verlangen. Die Revisorin, der Revisor prüfen, ob die Rechnung korrekt geführt wurde, d. h., ob sie übersichtlich ist, ob die einzelnen Positionen belegt sind, und vor allem, ob sie stimmt. Die Arbeit der Revisionsstelle besteht darin, zu beurteilen, ob die Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen korrekt geführt wird. Mittels Stichproben prüft sie, ob Erfolgsrechnung und Bilanz übereinstimmen.
Revisionsbericht
Die Revisorin, der Revisor erstellt zuhanden der Vereinsversammlung einen Bericht über das Ergebnis der Rechnungsprüfung und empfiehlt Annahme oder Ablehnung der Rechnung und gibt allenfalls Empfehlungen ab. Über den Revisionsbericht wird nicht abgestimmt. Er dient den Mitgliedern als Entscheidungshilfe bei der Genehmigung der Jahresrechnung. In der Regel wird der Bericht zuerst dem Vorstand vorgelegt.
Rückkommensantrag
Wurde ein Beschluss gefasst, kann der Antrag gestellt werden, diesen Beschluss noch einmal zu fällen. Das kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn er unrechtmässig zustande gekommen ist, wenn neue Aspekte bekannt geworden sind oder wenn in einer späteren Phase ein anderer Beschluss gefällt wurde, der mit dem ersten nicht vereinbar ist. Wird ein Rückkommensantrag gutgeheissen, wird nochmals über das Geschäft abgestimmt. Das Resultat kann ein anderes oder das gleiche sein wie bei der ersten Abstimmung.
Rücktritt aus dem Vorstand
Auch wenn die Wahl auf eine Amtsperiode erfolgt ist, kann ein Vorstandsmitglied jederzeit aus dem Vorstand zurücktreten. Das zurücktretende Vorstandsmitglied muss den Rücktritt jedoch rechtzeitig ankündigen und für eine geordnete Amtsübergabe besorgt sein.
Suche nach Begriffen
Suche nach Häufigkeit
Fehlt ein Stichwort?
Bitte hier .