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Sachantrag

Der Sachantrag betrifft ein inhaltliches Thema, im Gegensatz zum Ordnungsantrag, der das Verfahren in der Versammlung betrifft.

Sachwalter

Fehlt einem Verein ein Organ, z.B. der Vorstand, kann ein Mitglied oder ein Gläubiger an das Gericht gelangen. Das Gericht kann dem Verein eine Frist ansetzen, bis wann er einen neuen Vorstand einsetzen muss. Falls das nicht geschieht, kann das Gericht eine geeignete Person bestimmen, welche die Funktion des Vorstandes wahrnimmt. Dieser Sachwalter oder diese Sachwalterin führt die wichtigsten Geschäfte und lädt z.B. zu einer Vereinsversammlung ein, damit ein neuer Vorstand gewählt werden kann. Die Kosten für den Aufwand des Sachwalters muss der Verein tragen.

Sanierung

Kommt der Verein in finanzielle Schwierigkeiten, weil die Mittel knapp werden und die budgetierten Ausgaben grösser sind als die erwarteten Einnahmen, und stehen keine anderen Mittel zur Verfügung, so muss der Verein saniert werden. Das Budget muss angepasst und/oder neue Mittel müssen erschlossen werden. Die Sanierung kann über Sparmassnahmen oder über die Gewinnung von zusätzlichen Mitteln erfolgen.

Sanktionen

Die Statuten können Sanktionen (Strafen) vorsehen für Mitglieder, die gegen die Vereinsinteressen oder gegen Reglemente verstossen.

Satzung

Satzung ist der in Deutschland und Österreich verwendete Begriff für Statuten.

Schadenersatz

Schadenersatz ist zu leisten, wenn durch ein schuldhaftes, widerrechtliches Verhalten jemandem ein Schaden zugefügt wurde.

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