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Tagesordnung

Traktandenliste

Tagesordnungspunkte

Traktanden

Tagespräsidentin / Tagespräsident

Für die Leitung der Vereinsversammlung kann eine andere Person als die Präsidentin oder der Präsident bestimmt werden. Sie wird zu Beginn für die Dauer der Versammlung oder auch für einzelne Traktanden gewählt.

Tätigkeitsprogramm

Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig für das vergangene Jahr. Mit dem Tätigkeitsprogramm für das kommende Jahr zeigt er auf, was geplant ist und wie er gedenkt, die Vereinsmittel einzusetzen. Dies kann für die Mitglieder auch eine Grundlage für die Wiederwahl des Vorstands sein.

Tod eines Mitglieds

Die Mitgliedschaft in einem Verein ist eng mit der Person des Mitglieds verbunden. Sie endet bei dessen Tod, ausser die Statuten sehen die Übertragung auf die Erben vor.

Tombola

Die Tombola gehört wie die Lottoveranstaltung zu den beliebten Mitteln, um das Vereinskonto aufzubessern. Für die Durchführung braucht es aber eine Bewilligung der Gemeinde oder des Kantons. Beim Sammeln von Tombolapreisen kann gleichzeitig Öffentlichkeitsarbeit für den Verein gemacht werden.

Trägerverein

Vereine, die Träger einer Institution sind, werden Trägerverein genannt. Ihr Zweck ist es, ihrer Institution einen rechtlichen Rahmen und geeignete Grundlagen für die Finanzierung und Erfüllung des Vereinszwecks zu geben.

Traktanden

Die Themen, welche in der Sitzung oder Versammlung behandelt werden, nennt man Traktanden. In Deutschland und Österreich kennt man den Begriff nicht, dort spricht man von Tagesordnungspunkten.

Traktandenliste

Die Liste, in der die einzelnen Themen aufgeführt sind, die in der Sitzung oder Versammlung behandelt werden sollen, wird in der Schweiz Traktandenliste genannt. In Deutschland und Österreich heisst sie Tagesordnung.

Trauerspenden

Vereine, die auf Todesanzeigen für Spenden berücksichtigt werden, sollen die Trauerfamilie über die eingegangenen Beträge informieren und diese bei den Spenderinnen und Spendern verdanken.

Treuepflicht

Die Mitglieder haben gegenüber dem Verein eine Treuepflicht. Sie verletzen die Treuepflicht, wenn sie den Interessen des Vereins schaden. Das kann bis zum Ausschluss aus dem Verein führen.

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