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Trägerverein

Vereine, die Träger einer Institution sind, werden Trägerverein genannt. Ihr Zweck ist es, ihrer Institution einen rechtlichen Rahmen und geeignete Grundlagen für die Finanzierung und Erfüllung des Vereinszwecks zu geben.

Traktanden

Die Themen, welche in der Sitzung oder Versammlung behandelt werden, nennt man Traktanden. In Deutschland und Österreich kennt man den Begriff nicht, dort spricht man von Tagesordnungspunkten.

Traktandenliste

Die Liste, in der die einzelnen Themen aufgeführt sind, die in der Sitzung oder Versammlung behandelt werden sollen, wird in der Schweiz Traktandenliste genannt. In Deutschland und Österreich heisst sie Tagesordnung.

Trauerspenden

Vereine, die auf Todesanzeigen für Spenden berücksichtigt werden, sollen die Trauerfamilie über die eingegangenen Beträge informieren und diese bei den Spenderinnen und Spendern verdanken.

Treuepflicht

Die Mitglieder haben gegenüber dem Verein eine Treuepflicht. Sie verletzen die Treuepflicht, wenn sie den Interessen des Vereins schaden. Das kann bis zum Ausschluss aus dem Verein führen.

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