U
Übernahme von Vereinsämtern
Es gibt Vereinsstatuten, welche die Mitglieder verpflichten, Ämter zu übernehmen.
Überschuldung
Ist der Verein nicht mehr in der Lage, für seine Verbindlichkeiten aufzukommen, oder kann er mit seinen eigenen Mitteln seine Schulden nicht mehr decken, ist er überschuldet. Wird er zahlungsunfähig, kann dies zu seiner Liquidation oder in den Konkurs führen. Beides hat die Auflösung des Vereins zur Folge.
Übung
Unentgeltliche Vorstandsarbeit
Das Vorstandsamt ist in der Regel ein Ehrenamt und wird unentgeltlich ausgeübt. Spesenentschädigungen oder Sitzungsgelder sind trotzdem zulässig.
Uniform
Die Uniform gehört wie die Fahne zur Tradition, vor allem bei Musikvereinen. An der Uniform ist die Zugehörigkeit zu einem Verein klar sichtbar.
Universalversammlung
An der Universalversammlung nehmen sämtliche Mitglieder des Vereins teil. Das ist ein seltener Spezialfall, kann aber bei Vereinen mit wenigen Mitgliedern tatsächlich vorkommen. Es ist in diesem Fall zulässig, Beschlüsse zu fassen, auch wenn dies nicht im Voraus angekündigt wurde.
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