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Verantwortlichkeit
Verantwortlichkeit bedeutet, die Verantwortung zu tragen und einzustehen für das, was man tut oder nicht tut, sowie für die Art und Weise, wie man es tut. Die Verantwortlichkeit für bestimmte Aufgaben kann jemandem in einem bestimmten Rahmen übertragen werden.
Verband
Ein Verband kann als Verein organisiert sein. Als Verband wird meist ein Verein mit verschiedenen Sektionen oder Untergruppen bezeichnet. Es gibt den Dachverband (Zentralverband), in dem mehrere Vereine oder Sektionen zusammengeschlossen sind.
Verbandsbeschwerde
Vereine sind wichtige Interessenvertreter. Sie können mit der Verbandsbeschwerde in bestimmten Bereichen mit einer speziellen gesetzlichen Legitimation durch eine Klage die Interessen ihrer Mitglieder oder der Öffentlichkeit wahren. Dazu gehören z. B. Umweltorganisationen, Gleichstellungs- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerorganisationen.
Verein
Ein Verein ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. Sie schaffen mit dem Verein eine juristische Person. Diese besteht damit als unabhängige und selbstständige Rechtspersönlichkeit. Vereine haben einen ideellen Zweck: Sie setzen sich für politische, religiöse, wissenschaftliche, künstlerische, wohltätige, gesellige oder andere nicht wirtschaftliche Aufgaben ein. Der Verein braucht schriftliche Statuten und Organe wie die Mitgliederversammlung und den Vorstand, die für ihn entscheiden und für ihn handeln können. Vereine sind ein wichtiges Glied der Zivilgesellschaft. Sie schaffen eine Struktur, die es Interessengruppen ermöglicht, sich für ihre Anliegen einzusetzen.
Verein auf Zeit
Es ist möglich, einen Verein nur für eine bestimmte Zeit anzulegen und zu führen, z. B. für die Organisation und Durchführung eines grossen Anlasses.
Vereinigungsfreiheit
Es ist ein in der Verfassung garantiertes Recht, sich in Vereinen zusammenzuschliessen. Artikel 23 der Bundesverfassung (BV) lautet: «Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören.» Dieses Recht gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Als Sonderform erwähnt die Bundesverfassung die Koalitionsfreiheit, die sich auf die Vereinigung von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zur Interessenvertretung bezieht. Wie die Vereinigungsfreiheit garantiert die Bundesverfassung auch das Recht auf Versammlung, auf Information und Meinungsäusserung (Bundesverfassung, Artikel 16 und 22).
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