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Vorstandssitzung

Die Vorstandssitzung dient der Geschäftsführung des Vereins. Sie findet regelmässig und so oft wie nötig statt. Sie wird von der Präsidentin oder vom Präsidenten einberufen und geleitet. In der Regel liegt eine Traktandenliste vor und es ist klar, welche Themen diskutiert werden und welche Entscheidungen zu fällen sind. Die Beschlüsse werden protokolliert. An der Vorstandssitzung können auch weitere Personen teilnehmen, z. B. die Geschäftsleiterin oder der Sekretär. Diese haben allerdings kein Stimmrecht und dürfen nicht mitentscheiden, aber beratend an der Diskussion teilnehmen.

Vorstandswahl

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt, entweder in einer Gesamtwahl als Gremium oder jedes Vorstandsmitglied einzeln. Gewisse Statuten sehen vor, dass das Präsidium von der Versammlung einzeln und der übrige Vorstand als Gremium gewählt werden. Der Vorstand konstituiert sich in diesem Fall mit Ausnahme des Präsidiums selbst, d. h., er nimmt die interne Aufgabenverteilung selber vor (Konstituierung des Vorstands). Es können je nach Statuten auch Nicht-Vereinsmitglieder in den Vorstand gewählt werden oder aufgrund von Subventionsbestimmungen der öffentlichen Hand Einsitz haben, z. B. wenn die Kinderkrippe von der Gemeinde Zuschüsse bekommt und eine Vertreterin der Gemeinde in den Vorstand delegiert wird (Einsitz von Amtes wegen).

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