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V

Vorstandserneuerung

Nachfolge für den Vorstand

Vorstandshaftung

Der Vorstand haftet gegenüber dem Verein für die sorgfältige und korrekte Geschäftsführung. Mit der Erteilung der Decharge (Entlastung) durch die Mitgliederversammlung wird der Vorstand aus seiner Verantwortlichkeit für das vergangene Jahr entlassen. Das gilt allerdings nur für diejenigen Geschäfte, über die er der Versammlung berichtet hat. Die Vereinsversammlung erklärt mit der Decharge den Verzicht auf das Geltendmachen allfälliger Haftungsansprüche gegenüber dem gesamten Vorstand oder gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern. Schädigt ein Vorstandsmitglied den Verein absichtlich oder fahrlässig (Verschulden und Sorgfaltspflichtverletzung), so muss es persönlich für den Schaden einstehen. Es gibt den Sonderfall Haftung für die AHV-Beiträge und Mehrwertsteuern: Hat der Verein Angestellte, so haftet er, gestützt auf Artikel 52, AHV-Gesetz, als Arbeitgeber für die Bezahlung der Beiträge. Ist er mehrwertsteuerpflichtig, haftet er für die geschuldeten Steuern. Die Vorstandsmitglieder haften auch persönlich, wenn sie sich nicht entlasten können, was im konkreten Fall schwierig ist.

Vorstandsmitglied

Die Vorstandsmitglieder werden in der Vereinsversammlung für eine bestimmte Amtsdauer gewählt (gemäss Statuten) und führen miteinander als Gremium die Geschäfte des Vereins. Sie sind gemeinsam als Gremium und je einzeln für ihre Vorstandstätigkeit verantwortlich.

Vorstandsorganisation

In der Regel enthalten die Statuten Bestimmungen darüber, wofür der Vorstand zuständig ist. Der Vorstand kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben oder ein Reglement erstellen. Diese Regelungen müssen in Übereinstimmung mit den Statuten stehen. Sie beschreiben die Aufgabenteilung und die Kompetenzordnung und erläutern, wer für was zuständig ist. Sie definieren z. B. die Finanzkompetenz und die Unterschriftenregelung, sie bestimmen, wer Verträge unterzeichnen kann und wer wie viel vom Konto ab-heben darf. Mit Eintrag im Handelsregister bleiben diese Regelungen auch gegen aussen wirksam.

Vorstandspflege

Vorstandsmitglieder arbeiten oft viel und unentgelltlich. Es ist daher wichtig, nicht nur die Mitglieder, sondern auch den Vorstand zu pflegen. Eine gute Sitzungs- und Anerkennungskultur kann unterstützend und motivierend sein.

Vorstandsseminar

vitamin B führt regelmässig Kurse für Vorstände durch: Präsidium, Personal, Öffentlichkeitsarbeit, Mittelbeschaffung, Vereinsfinanzen. Die Kurse wenden sich an ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder.

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