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Zahlungsunfähigkeit
Kann der Verein seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, ist er zahlungsunfähig. Das führt gemäss Gesetz zu seiner Auflösung, der Verein muss eventuell Konkurs anmelden oder dann um Nachlassstundung ersuchen.
Zeichnungsberechtigung
Wer die Zeichnungsberechtigung hat, kann für den Verein rechtsverbindliche Dokumente unterschreiben: Finanzgeschäfte, Miet- und Anstellungsverträge, Handelsregistereintrag, Amtshandlungen etc. Korrespondenzen ohne rechtliche Wirksamkeit, können auch von anderen Personen unterschrieben werden: Informationen, Korrespondenz, Einladungen etc. Die Zeichnungsberechtigung muss in den Statuten im Prinzip geregelt werden. Es empfiehlt sich, die Berechtigung zu zweien (Kollektivunterschrift) zu regeln. Ermöglichen die Statuten, dass der Vorstand die Zeichnungsberechtigung selber regeln kann, muss bei der Bank oder der Post der Protokollauszug vorgewiesen werden, aus dem hervorgeht, welche Personen unterschriftsberechtigt sind. Ist ein Verein im Handelsregister eingetragen, sind die Zeichnungsberechtigten namentlich aufgeführt. Um die Geschäfte gegebenenfalls einfacher abzuwickeln, können an die bestimmte Personen Vollmachten erteilt werden. Die Verantwortung bleibt aber bei der unterschriftsberechtigten Person.
Zeitspendennachweis
Zentralverband
Zeugnis
Gelegentlich wird auch für die Vorstandsarbeit ein Zeugnis ausgestellt. Die angestellten Mitarbeitenden haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
ZEWO
Die Stiftung ZEWO erteilt ein Gütesiegel für gemeinnützige Organisationen, das diesen eine erhöhte Glaubwürdigkeit auf dem Spendenmarkt verschafft. Für die Anerkennung durch die ZEWO muss ein anspruchsvolles kostenpflichtiges Verfahren durchlaufen und periodisch wiederholt werden.
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