Aktuarin, Aktuar, Aktuariat
Aktuarin, Aktuar ist die Bezeichnung für dasjenige Vorstandsmitglied, welches das Protokoll führt. Das Ressort kann auch Administration oder Sekretariat heissen und weitere Aufgaben wie die Führung des Archivs oder die Mitgliederverwaltung umfassen.
Beisitzerin, Beisitzer
Mit Beisitzerin, Beisitzer werden Vorstandsmitglieder bezeichnet, die kein spezielles Ressort innehaben, was aber nicht heisst, dass sie keine Aufgaben übernehmen sollen.
Kassieramt, Kassierin, Kassier
Diejenige Person im Vorstand, die sich mit den Finanzen und der Rechnungsführung befasst, wird Kassierin, Kassier genannt. Eine andere Bezeichnung für dieses Ressort ist Quästorat. Auch wenn es ein Kassieramt gibt, trägt der gesamte Vorstand die Verantwortung für die Finanzen mit. In kleineren Vereinen gehört zum Kassieramt oft auch das Führen der Buchhaltung.
Konstituierung des Vorstands
In den Statuten kann es heissen: «Der Vorstand konstituiert sich selbst.» Damit ist gemeint, dass der Vorstand die interne Aufgabenteilung und die Zuteilung der Ressorts selbst vornimmt. Häufig wird von der Vereinsversammlung eine Person als Präsident oder Präsidentin gewählt und die übrigen Vorstandsmitglieder ohne bestimmte Ressorts. Ist dies der Fall, können alle Ämter und Aufgaben, ausser dem Präsidium, vom Vorstand selber verteilt werden. Es gibt je nach Statuten auch andere Varianten. Werden die Vorstandsmitglieder von der Mitgliederversammlung in ein bestimmtes Ressort gewählt, konstituiert sich der Vorstand nicht selbst.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Verein ist auf Öffentlichkeit angewiesen. Mit der Öffentlichkeitsarbeit pflegt er den Kontakt und die Beziehungen zu seiner Umwelt und zu seinen Mitgliedern. Der Jahresbericht, eine regelmässige Rubrik in der Lokalzeitung, Veranstaltungen und Anlässe sind dafür geeignete Mittel. Es gilt zu überlegen, welche Zielgruppe mit welchen Informationen und Einblicken in den Vereinsalltag bedient und welche Wirkung bei diesen Zielpersonen hervorgerufen werden soll. Jeder Kontakt nach aussen, persönlich wie auch durch Medien, prägt das Bild der Organisation mit. In vielen Vorständen gibt es ein eigenes Ressort Öffentlichkeitsarbeit.
Personalwesen
Hat der Verein mehrere Angestellte, ist es sinnvoll, im Vorstand ein Ressort einzurichten, das für das Personalwesen, d. h. für die Regelungen von Personalfragen, zuständig ist. Die übergeordneten Fragen des Personalwesens müssen vom Vorstand im Grundsatz genehmigt werden, auch wenn es einen Betrieb mit Leitung gibt: Stellenbudget und Anforderungsprofile, Lohn- und Beförderungsreglemente, Qualifikationsmassnahmen, Urlaubs- und Weiterbildungsregelungen, Unterstellungen, Personalgespräche, Personaladministration inklusive Sozialversicherungen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen kann die Betriebsleitung ihre Führungsaufgabe gegenüber dem Personal erfüllen.
Vorstandsorganisation
In der Regel enthalten die Statuten Bestimmungen darüber, wofür der Vorstand zuständig ist. Der Vorstand kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben oder ein Reglement erstellen. Diese Regelungen müssen in Übereinstimmung mit den Statuten stehen. Sie beschreiben die Aufgabenteilung und die Kompetenzordnung und erläutern, wer für was zuständig ist. Sie definieren z. B. die Finanzkompetenz und die Unterschriftenregelung, sie bestimmen, wer Verträge unterzeichnen kann und wer wie viel vom Konto ab-heben darf. Mit Eintrag im Handelsregister bleiben diese Regelungen auch gegen aussen wirksam.
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