Auflösung des Vereins

Wenn der Verein seinen Zweck abschliessend erreicht hat oder wenn er seinen Zweck nicht mehr erreichen kann, wird er aufgelöst. Weitere Gründe für eine Auflösung sind gemäss Gesetz die Zahlungsunfähigkeit oder die Unmöglichkeit, den Vorstand zu besetzen. Ein Verein, der keine Mitglieder mehr hat, wird ebenfalls aufgelöst. Solche Auflösungen erfolgen automatisch, d. h. ohne Vereinsbeschluss, wenn diese Situation dauerhaft ist. Die Mitgliederversammlung kann aus irgendeinem anderen in den Statuten vorgesehenen Grund die Auflösung des Vereins beschliessen (Vereinsbeschluss). Hat er einen widerrechtlichen oder unsittlichen Vereinszweck, kann er auf Klage hin durch das Gericht aufgelöst werden. Er wird auch aufgelöst, wenn er sich mit einem anderen Verein zusammenschliesst und in diesem aufgeht.

Vereinschronik

Die Vereinschronik dokumentiert die Geschichte des Vereins. Sie lässt sich aus den Unterlagen des Archivs und allenfalls mit Aussagen von Zeitzeugen zusammenstellen. Besonders gediegene Varianten werden in Buchform herausgegeben. Heutzutage findet sich auf vielen Vereinswebsites eine Vereinschronik in zusammengefasster Form. Vereinsjubiläen bieten einen geeigneten Anlass, um eine Chronik zu erstellen oder in Auftrag zu geben.

 

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