Mitgliederrechte

Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung und an den Abstimmungen und Wahlen sowie an den dazugehörigen Debatten teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, zusammen mit einer Mindestzahl anderer Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung zu verlangen. Mitglieder können besondere Nutzungsrechte haben, z. B. das Recht auf vergünstigte oder unentgeltliche Leistungen aus dem Angebot des Vereins. Es ist ein zentrales Recht des Mitglieds, aus dem Verein auszutreten. Dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn der Verein seinen Zweck ändert.

 

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