Ressort
Als Ressorts werden die verschiedenen Ämter im Vorstand bezeichnet, z. B. das Präsidium, das Aktuariat (Administration, Protokoll), das Kassieramt, die Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit/Werbung, Personalressort, Betrieb, Mitgliederkontakte, Projekte und Anlässe und weitere. Die Ressortverantwortlichen berichten dem Gesamtvorstand aus ihren Bereichen, er trägt die Gesamtverantwortung. Aufgaben und Kompetenzen der Ressorts sind in einem Reglement (Vorstandsreglement) umschrieben. Es kann sinnvoll sein, die Zuteilung von Ressorts auch nach dem fachlichen Wissen und der Erfahrung der Mitglieder zu richten. Das Gesetz schreibt keine Ressorts vor.
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