Sachwalter
Fehlt einem Verein ein Organ, z.B. der Vorstand, kann ein Mitglied oder ein Gläubiger an das Gericht gelangen. Das Gericht kann dem Verein eine Frist ansetzen, bis wann er einen neuen Vorstand einsetzen muss. Falls das nicht geschieht, kann das Gericht eine geeignete Person bestimmen, welche die Funktion des Vorstandes wahrnimmt. Dieser Sachwalter oder diese Sachwalterin führt die wichtigsten Geschäfte und lädt z.B. zu einer Vereinsversammlung ein, damit ein neuer Vorstand gewählt werden kann. Die Kosten für den Aufwand des Sachwalters muss der Verein tragen.
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