Anfechtung von Beschlüssen

Beschlüsse, die das Gesetz oder die Statuten verletzen, können von einem Mitglied innerhalb eines Monats, nachdem es davon Kenntnis erhalten hat, angefochten werden. Mit «Gesetz» sind neben dem Vereinsrecht auch andere Normen der Rechtsordnung gemeint. Unter den Begriff Statuten fallen auch andere vereinsinterne Reglemente. Die Anfechtung erfolgt durch das klagende Mitglied beim Gericht, sofern die vereinsinternen Instanzen erfolglos angerufen wurden. Es sind auch Beschlüsse des Vorstands oder anderer Organe anfechtbar, sofern sie die Statuten oder das Gesetz verletzen. Klageberechtigt ist nur, wer den Beschlüssen selber nicht zugestimmt hat. Die Klage ist gegen den Verein zu richten. Ist sie erfolgreich, so wird der angefochtene Beschluss rückwirkend aufgehoben.

 

Suche nach Begriffen

 
 

Alphabetische Suche

 
 

Suche nach Häufigkeit

 
 

grosser Pfeil Fehlt ein Stichwort?

Bitte hier .