Anfechtung von Beschlüssen
Beschlüsse, die das Gesetz oder die Statuten verletzen, können von einem Mitglied innerhalb eines Monats, nachdem es davon Kenntnis erhalten hat, angefochten werden. Mit «Gesetz» sind neben dem Vereinsrecht auch andere Normen der Rechtsordnung gemeint. Unter den Begriff Statuten fallen auch andere vereinsinterne Reglemente. Die Anfechtung erfolgt durch das klagende Mitglied beim Gericht, sofern die vereinsinternen Instanzen erfolglos angerufen wurden. Es sind auch Beschlüsse des Vorstands oder anderer Organe anfechtbar, sofern sie die Statuten oder das Gesetz verletzen. Klageberechtigt ist nur, wer den Beschlüssen selber nicht zugestimmt hat. Die Klage ist gegen den Verein zu richten. Ist sie erfolgreich, so wird der angefochtene Beschluss rückwirkend aufgehoben.
Suche nach Begriffen
Suche nach Häufigkeit
Fehlt ein Stichwort?
Bitte hier .