Mindestalter
Für die Mitgliedschaft in einem Verein gibt es keine vorgeschriebene Mindestaltersgrenze. Urteilsfähige Unmündige (wer das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat) können ohne die Einwilligung der Eltern einem Verein beitreten. Hat die Mitgliedschaft finanzielle Folgen, welche die Möglichkeit eines Jugendlichen übersteigen, benötigen unmündige Personen jedoch das Einverständnis der Eltern. Soll eine unmündige Person in ein Vorstandsamt gewählt werden, braucht es dafür ebenfalls die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, weil das Vorstandsamt eine besondere Verantwortung bedeutet und auch Haftungsfolgen haben kann.
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