Mitgliederkategorien
Ein Verein kann in seinen Statuten verschiedene Mitgliederkategorien vorsehen. Ein Aktivmitglied nimmt aktiv am Vereinsgeschehen teil und bezahlt den vollen Mitgliederbeitrag. Andererseits kann es, gerade weil es aktiv ist, vom Beitrag befreit sein. Ein Passivmitglied nutzt die Vereinseinrichtungen nicht oder nicht mehr. Es bezahlt allenfalls einen reduzierten Mitgliederbeitrag. Wird es auch vom Stimmrecht ausgeschlossen, ist es kein Vereinsmitglied im rechtlichen Sinne mehr, sondern allenfalls eine zugewandte Person. Freimitglieder sind Aktivmitglieder, die vom Mitgliederbeitrag befreit sind, z. B. weil sie sehr viel für den Verein arbeiten oder sehr viel gearbeitet haben. Gönner und Gönnerinnen bezahlen mehr als den festgesetzten Mitgliederbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit. Kollektivmitglieder sind eine Personenmehrzahl oder eine juristische Person, die einen speziellen Beitrag bezahlen und in der Regel an der Vereinsversammlung durch eine Stimme vertreten sind. Familienmitglieder bezahlen z. B. einen reduzierten Tarif. Für alle Mitgliederkategorien können in den Statuten auch andere Beiträge und Nutzungsrechte vorgesehen werden. Die jeweiligen Statuten können eigene Kategorien aufführen oder andere Regelungen vorsehen, als hier aufgeführt sind.
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