Angestellte

Vereine können einen Teil ihrer Aktivitäten durch angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausführen lassen. Viele Vereine führen einen Betrieb, eine Geschäftsstelle oder ein Sekretariat, denen sie alle Tätigkeiten zur Erfüllung des Vereinszwecks übertragen. Der Verein befindet sich dann in der Arbeitgeberrolle und muss seinen Pflichten als Arbeitgeber korrekt nachkommen. Es ist sinnvoll, ein Ressort Personal einzuführen und ein Konzept für die Belange der Personalführung und -verwaltung zu erstellen.

 

Suche nach Begriffen

 
 

Alphabetische Suche

 
 

Suche nach Häufigkeit

 
 

grosser Pfeil Fehlt ein Stichwort?

Bitte hier .