Antrag

Der Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder stellen Anträge an die Mitgliederversammlung. Die Anträge des Vorstands werden zusammen mit der Traktandenliste und der Einladung zur Vereinsversammlung verschickt, sodass sich die Mitglieder auf die Versammlung vorbereiten und selber Anträge stellen können. Jedes Mitglied kann einen Antrag an die Vereinsversammlung stellen. Mit einem Antrag wird entweder ein bestimmtes Thema zur Behandlung vorgeschlagen oder es wird eine Abstimmung über einen bestimmten Sachverhalt verlangt. Ein Antrag kann beispielsweise lauten: Der Vorstand soll den Auftrag erhalten, einen bestimmten Anlass zu organisieren. Die Statuten regeln die Antragsfrist, d. h. den Zeitraum vor der Versammlung, während dessen der Antrag des Mitglieds dem Vorstand einzureichen ist. Das Recht, einen Antrag zu stellen, ist ein wichtiges Mitgliederrecht. Es gibt Anträge zur Sache (Sachantrag)oder zum Vorgehen in der Versammlung (Ordnungsantrag). Zu allen Anträgen und Traktanden können in der Versammlung Gegen- oder Abänderungsanträge gestellt werden.

 

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