Aufnahme in den Verein
Die Statuten bestimmen darüber, wer in den Verein aufgenommen wird und wie die Aufnahme erfolgt: Das Beitrittsgesuch ist je nach Statuten entweder an die Mitgliederversammlung oder an den Vorstand zu richten, welche über die Aufnahme entscheidet. Enthalten die Statuten keine diesbezüglichen Bestimmungen, ist die Aufnahme von Mitgliedern Sache der Mitgliederversammlung. Die Vereine können selber darüber bestimmen, wen sie als Mitglied aufnehmen wollen. Aber es gibt Ausnahmen: Vereine, die eine marktbeherrschende Stellung haben, müssen geeignete Personen aufnehmen, z. B. Berufsverbände.
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