Stimmrecht
Alle an der Versammlung anwesenden Mitglieder sind stimmberechtigt. Sie dürfen ihre Stimme zu den Geschäften, die zur Abstimmung kommen, abgeben, Ja oder Nein stimmen oder sich der Stimme enthalten. Das Stimmrecht ist ein wichtiges Mitgliederrecht. Damit kann das einzelne Mitglied die Geschicke des Vereins mit beeinflussen. Nur wenn das Mitglied oder eine ihm nahestehende Person in auf- oder absteigender Linie (Grosseltern, Eltern oder Kinder, Enkel) von der Entscheidung direkt betroffen ist, darf es nicht abstimmen und muss in den Ausstand treten.
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