Vereinszweck

Der Verein hat und braucht einen Zweck. Der Zweck ist der Grund, weshalb er ins Leben gerufen wird. Er kann im Rahmen des Gesetzes frei gewählt werden und muss in den Statuten beschrieben sein (Zweckartikel). Der Verein dient einem ideellen Zweck, er widmet sich politischen, religiösen, künstlerischen, wohltätigen oder anderen nicht wirtschaftlichen Aufgaben. Er darf keinen primär wirtschaftlichen Zweck verfolgen.

 

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