Austritt

Das Mitglied muss jederzeit — unter Einhaltung der statutarischen oder gesetzlichen Frist — seinen Austritt aus dem Verein erklären können. Die Kündigungsfrist darf nicht länger als ein halbes Jahr dauern. Aus wichtigen Gründen (wenn der Verbleib im Verein unzumutbar ist) kann das Mitglied sofort austreten. Wird der Mitgliederbeitrag nicht bezahlt, führt dies nicht automatisch zum Austritt oder zur Beendigung der Mitgliedschaft. Es braucht dafür eine Kündigung oder Austrittserklärung oder entsprechende statuarische Grundlagen.

 

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