Vereinsrecht

Die rechtlichen Bestimmungen über den Verein finden sich Im Zivilgesetzbuch (ZGB). Die Artikel 60 bis 79 umfassen sämtliche Bestimmungen, die nur den Verein betreffen. Die Artikel 52 bis 59 enthalten allgemeine Bestimmungen zu den juristischen Personen und gelten auch für den Verein.

 

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