Geheime Abstimmung

Bei ganz besonderen Verhandlungsthemen kann in der Mitgliederversammlung eine geheime Abstimmung durchgeführt werden. Entweder ist dieses Vorgehen in den Statuten vorgesehen oder es kann mit einem Ordnungsantrag verlangt werden. Das Mehr wird in diesem Fall nicht für alle sichtbar mit Erheben der Hand festgestellt, sondern geheim mit anonymen Stimmzetteln.

 

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