Gehör, rechtliches

Das rechtliche Gehör muss einem Mitglied gewährt werden, das aus dem Verein ausgeschlossen werden soll, d. h., das betreffende Mitglied bekommt Gelegenheit, sich zum bevorstehenden Ausschluss zu äussern. Das rechtliche Gehör muss auch bei anderen Sanktionen gewährt werden, z. B. bei der Anordnung einer Disziplinarstrafe.

 

Suche nach Begriffen

 
 

Alphabetische Suche

 
 

Suche nach Häufigkeit

 
 

grosser Pfeil Fehlt ein Stichwort?

Bitte hier .