Gehör, rechtliches
Das rechtliche Gehör muss einem Mitglied gewährt werden, das aus dem Verein ausgeschlossen werden soll, d. h., das betreffende Mitglied bekommt Gelegenheit, sich zum bevorstehenden Ausschluss zu äussern. Das rechtliche Gehör muss auch bei anderen Sanktionen gewährt werden, z. B. bei der Anordnung einer Disziplinarstrafe.
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