FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller FAQs (häufig gestellte Fragen) dieser Website. Diese Sammlung wird laufend erweitert. Haben Sie auch eine Frage? Dann senden Sie uns diese online zu.
Mitgliedschaft
Mitgliederkategorien und Stimmrecht
Unser Verein umfasst verschiedene Mitgliederkategorien (Einzel, Familie, Vereine, Firmen). Wie sieht das nun aus bezüglich der Anzahl Stimmen? Besitzen alle Kategorien generell eine Stimme?
Ausschlaggebend sind die Statuten Ihres Vereins, sofern sie nicht dem Gesetz widersprechen, wobei das ZGB wenige Details regelt:Art. 67, ZGB:
1. Alle Mitglieder haben in der Versammlung das gleiche Stimmrecht, Abweichungen von diesem Prinzip müssen in den Statuten festgehalten werden.
2. Die Vereinsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst."
Grundsätzlich gilt: Natürlichen und juristischen Personen stehen je ein Stimmrecht zu, also jedes Mitglied hat eine Stimme. Vereine sind ebenfalls juristische Personen. Die Statuten können die Vertretung einer eigens bezeichneten Person verlangen (Delegationsprinzip). GönnerInnen haben normalerweise kein Stimmrecht. Bei den Familien stellt sich die Frage, ob Familien als Ganzes eine einzelne Mitgliedschaft eingegangen sind, oder ob sie einen reduzierten Beitrag bezahlen, welcher höher ist als derjenige für eine Einzelmitgliedschaft. Im ersten Fall ist nur ein Familienmitglied stimmberechtigt, im zweiten Fall alle anwesenden mündigen Mitglieder. Es ist empfehlenswert, die entsprechenden Regelungen in den Statuten festzuhalten. Zum Beispiel: Eine Familie zahlt den gleichen Mitgliederbeitrag wie ein Einzelmitglied, oder eine Familie bezahlt mehr (z. B. das Doppelte), aber es sind in beiden Fällen alle Familienmitglieder Vollmitglieder des Vereins und können dessen Dienstleistungen beziehen.
Valentina Baviera, Zürich, lic. iur. RAin, Organisationsberaterin SAAP/BSO
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