FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller FAQs (häufig gestellte Fragen) dieser Website. Diese Sammlung wird laufend erweitert. Haben Sie auch eine Frage? Dann senden Sie uns diese online zu.

Verein allgemein

Unterschied Verein, IG und Club

Wir wollen ein Fest durchführen. Jemand hat uns geraten, anstatt eines Vereins eine IG zu gründen. Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen einem Verein, einem Club und einer IG?

Wenn eine Personengemeinschaft ordnungsgemäss als Verein gegründet wurde (ideeller Zweck, schriftliche Statuten, Gründungsprotokoll, Organe), so handelt es sich um einen Verein im juristischen Sinn gemäss ZGB Art. 60 und folgende.
Ein Verein ist nicht verpflichtet, in seinem Namen den Begriff «Verein» zu tragen. Aus den Statuten (meist im Artikel 1) ist ersichtlich, dass es sich um einen Verein handelt. So bezeichnen sich Vereine zum Beispiel auch als Gemeinschaft, Gesellschaft, Partei oder Verband. Als Verband wird meist ein Verein mit verschiedenen Sektionen oder Untervereinen bezeichnet.
«Interessengemeinschaft»,  «Club» oder «Verband» sind keine rechtlichen Begriffe. IGs und Clubs sind jedoch oft als Vereine organisiert; sie können aber auch eine andere Gesellschafsform haben, wie zum Beispiel die einfache Gesellschaft. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Mitglieder einer einfachen Gesellschaft persönlich haften, und dass eine Gruppe mit einer solchen Rechtsform kein eigenes Post- oder Bankkonto auf ihren Namen eröffnen kann.

Christa Camponovo, Beratung vitamin B

 

 

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