FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller FAQs (häufig gestellte Fragen) dieser Website. Diese Sammlung wird laufend erweitert. Haben Sie auch eine Frage? Dann senden Sie uns diese online zu.
Vorstand
Ämterkumulation
Ich bin Kassierin eines Vereins. Kann ich gleichzeitig das Amt der Vizepräsidentin übernehmen oder ist das eine zu grosse Machtkonzentration in einem fünfköpfigen Vorstand?
Zunächst einmal finde ich es gut, dass Sie sich die Frage nach der Machtkonzentration überhaupt stellen, denn wenn ein Vorstandsmitglied zu viel Macht auf sich vereint, kann das tatsächlich zu einer unerwünschten Einseitigkeit im Verein führen. Falls jemand den Aufgaben nicht gewachsen sein sollte (kann vorkommen), sind die Auswirkungen umso schwerwiegender, weil es gleich mehrere Gebiete betrifft. Es gibt keine rechtlichen Vorschriften, wie die Ämter in einem Vorstand zu besetzen sind, es sei denn, die Statuten des Vereins enthalten eine diesbezügliche Regelung. Nun ist es in Ihrem kleinen Verein sinnvoll, dass der Vorstand nicht zu gross ist, damit der Verein effizient und einfach zu führen ist. Das heisst auch, dass die einzelnen Vorstandsmitglieder allenfalls nicht nur ein einziges Ressort betreuen. Die beiden Ämter auszuführen bedeutet in Ihrem Fall wohl vor allem, die entsprechenden Arbeiten zu erledigen. Es spricht also nichts dagegen, dass Sie als Kassierin die Buchhaltung führen und gleichzeitig mit der Präsidentin zusammen die Geschäfte vorbereiten und sie bei Abwesenheit vertreten. Wichtig ist, dass alle Vorstandsmitglieder den gleichen Informationsstand haben und bei den Entscheidungen gleichberechtigt mitwirken können.
Christa Camponovo, Beratung vitamin B
Wer entscheidet über die Ressortverteilung?
Als neue Präsidentin möchte ich die Arbeit im Vorstand besser verteilen, damit ich nicht alles selber machen muss. Braucht es die Zustimmung der Mitgliederversammlung, um Ressorts einzuführen? In den Statuten steht, dass sich der Vorstand selbst konstituiert.
Ihr Anliegen kann ich nur unterstützen. Wenn die Arbeiten auf verschiedene Schultern verteilt werden und wenn klar ist, wer im Vorstand welche Aufgaben zu übernehmen hat, trägt dies zu einer grösseren allgemeinen Zufriedenheit und letztlich zu einer besseren Arbeit des Vorstandes bei. Für die Ressortbildung im Vorstand ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung nicht nötig. «Der Vorstand konstituiert sich selber» bedeutet genau das: Der Vorstand kann die Verteilung der Ämter und Aufgaben selber vornehmen. Es empfiehlt sich, für die Ressortbildung in der Vorstandssitzung genügend Zeit zu reservieren und die Ergebnisse schriftlich festzuhalten.
Christa Camponovo, Beratung vitamin B
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