FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller FAQs (häufig gestellte Fragen) dieser Website. Diese Sammlung wird laufend erweitert. Haben Sie auch eine Frage? Dann senden Sie uns diese online zu.

Vorstand

Rücktritt während der Amtsperiode

Ein Vorstandsmitglied unseres Vereins hat den Rücktritt eingereicht, weil es aus der Gegend wegzieht. Die vierjährige Amtsperiode ist aber erst in gut eineinhalb Jahren abgelaufen. Darf die Person überhaupt zurücktreten? Können wir allenfalls bis zur nächsten Vereinsversammlung im Vorstand selbst eine neue Peron bestimmen, damit der Vorstand funktionsfähig bleibt?

Es kommt immer wieder vor, dass ein Vorstandsmitglied seine Amtperiode nicht beenden kann oder will. Auch für Vorstandsmitglieder gilt ein Rücktrittsrecht. Erfolgt der Rücktritt auf Ende des Vereinsjahres, finden üblicherweise an der nächsten Mitgliederversammlung Ersatzwahlen statt.
Wenn ein Vorstandsmitglied unter dem Jahr zurücktritt und der Ausfall ohne weiteres verkraftbar ist, kann auch in diesem Fall bis zur nächsten Mitgliederversammlung gewartet werden. Ist der Vorstand aber dringend auf einen Ersatz angewisen, damit die Geschäfte weitergeführt werden können, ist es von Vorteil, wenn die Statuten die so genannte Kooptation vorsehen. Das bedeutet, dass der Vorstand selbst eine Ergänzungswahl vornehmen kann. Der entsprechende Artikel heisst dann zum Beispiel: "Während eines Geschäftsjahrs auftretende Vakanzen können bis zur Bestätigung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand selber neu besetzt werden. " Ist in den Statuten des Vereins keine solche Möglichkeit gegeben, kann der Vorstand an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung Wahlen vornehmen, oder er muss schauen, wie er ohne Ersatz über die Runden kommt. So oder so ist es Aufgabe des abtretenden Vorstandsmitglieds, für eine sorgfältige Übergabe der Amtsgeschäfte zu sorgen.

Christa Camponovo, Beratung vitamin B

 

 

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